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Leitfaden: Reste dürfen im Jagdbezirk verbleiben
Wie sieht die ordnungsgemäße Entsorgung der Reste von erlegtem Wild und von Wildtieren aus, die beispielsweise bei einem Verkehrsunfall getötet wurden? Zu dieser Frage hat das Umweltministerium des Landes Rheinland-Pfalz einen Leitfaden veröffentlicht, auf den die Kreisverwaltung Ahrweiler aufmerksam macht.

Demnach dürfen Reste, die nach dem Erlegen und direkten Aufbrechen des Wildes im Jagdbezirk anfallen und nicht für den Verzehr vorgesehenen sind, dort verbleiben. Es ist nicht nötig, Innereien oder Zerwirkreste zu vergraben. Es muss lediglich gewährleistet sein, dass andere Naturnutzer nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Für Wild, das Anzeichen von Tierseuchen oder Krankheiten aufweist, gelten besondere Vorgaben, die die Gefahr einer möglichen Verschleppung von Krankheitserregern verringern.

Den vollständigen Leitfaden mit allen Regelungen steht im Internet unter www.kreis-ahrweiler.de, „Bürgerservice”, „Ordnungswesen”, „Waffen & Jagd”.

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