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Wissenswertes über den Umgang mit Cannabis

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Wissenswertes über den Umgang mit Cannabis über die „Grenzen” hinweg

Cannabis zum Eigenkonsum – was ist erlaubt und was nicht? Gibt es Freimengen? Wie verhält es sich mit der Einfuhr von Cannabis?

Mit dem seit 1. April 2024 in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetz (KCanG) gingen verschiedene Neuregelungen einher. Im Folgenden informieren die Bundespolizei und das Hauptzollamt über den Umgang mit Cannabis in der Öffentlichkeit und beim grenzüberschreitenden Verkehr:

  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum außerhalb ihres Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthaltsortes im Bundesgebiet erlaubt.
  • Eine Ein‑, Aus- und Durchfuhr von Cannabis, auch zum Eigenkonsum, bleibt auch weiterhin verboten und ist strafbewehrt (Geld- oder Freiheitsstrafe). Es gibt keine Freimengen.

Ausnahmen gibt es nur bei Reisen mit Cannabisarzneimitteln. Hier gilt:

  • Es ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die vor Antritt der Reise von einer amtlichen Stelle (z. B. Landesgesundheitsbehörde) beglaubigt werden muss.
  • Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 30 Tage und ist für jedes Medikament gesondert auszustellen.
  • Die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes in Bezug auf die Mitnahme von Cannabis sind zu berücksichtigen.

Pressemeldung Bundespolizeiinspektion Trier
Foto: Archivbild

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