Das Ordnungsamt informiert:
Wildernde Hunde sind für viele ein Problem: Für den Hundehalter, der sich zu recht Sorgen um seinen Hund macht, für den Jagdpächter, der sein gehegtes Wild lieber selbst selektiert, für den Autofahrer, dem ein Hund oder vom Hund gehetztes Wild vors Auto springt und nicht zuletzt für das gejagte Wild selbst.
Leider ist es in der Vergangenheit wieder zu einem Beißvorfall gekommen, welcher für das betroffene Wild tödlich ausging. Besonders schmerzlich ist hierbei, dass die gewilderte Rehkuh trächtig war und die Geburt der Kitze kurz bevorstand.
Zwar besteht außerhalb geschlossener Ortschaften keine Anleinpflicht für Hunde, jedoch appellieren das Ordnungsamt der Stadt Sinzig und die zuständigen Jagdpächter an die Verantwortung der Hundehalter, in der Geburtszeit des Rehwildes im Mai/Juni ihre Hunde anzuleinen bzw. gehorsame Hunde nur auf den Wegen zu führen.
Es wird daraufhingewiesen, dass Hunde, die sich als bissig erwiesen und gezeigt haben, dass sie Wild hetzen oder gar reißen als gefährliche Hunde nach dem Landeshundegesetz (LHundG) eingestuft werden. Diese Einstufung ist weder von Hund noch Hundehalter wünschenswert und hat diverse Einschränkungen zur Folge.
Pressestelle Stadtverwaltung Sinzig
























