Denkmalschützer sahen das Gebäude im Frühjahr 2023 erstmals von innen
Neubewertung erfordert Umdenken bei der Planung
Eigentümer braucht jetzt für Umbau oder Abriss eine denkmalrechtliche Genehmigung

Sinzig. Ein Blick ins Innere hat offenbar alles geändert: Als die Fachleute von der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) im März 2023 erstmals das Haus Walterscheid betraten, staunten sie offenbar nicht schlecht. Unter dem Eindruck der weitgehend erhaltenen Innenausstattung revidierte die GDKE jedenfalls ihre bisherige Einschätzung aus dem Jahr 2016 und stellte nunmehr fest: Das bekannte Gebäude in der Mühlenbachstraße 40 ist doch denkmalschutzwürdig. Damit sorgte die Obere Denkmalschutzbehörde des Landes Rheinland-Pfalz für eine faustdicke Überraschung. Und für eine Menge Fragen zur zukünftigen Entwicklung des gesamten zentral gelegenen Areals der Alten Druckerei.
Der Sinziger Denkmalverein hatte sich zusammen mit einigen engagierten Bürgern erfolgreich für die Unterschutzstellung des Hauses Walterscheid eingesetzt. Am 28. April wurde auch die Stadt Sinzig von der neuen Lage unterrichtet. (Wir berichteten: https://www.rhein-ahr-anzeiger.de/walterscheid-haus-steht-jetzt-unter-denkmalschutz/) Wie es mit der Planung weiter geht und wie der momentane Stand der Dinge ist, erfuhr Aktiplan Rhein-Ahr Anzeiger auf Nachfrage.
Was hat die GDKE dazu bewogen, das Gebäude erst jetzt unter Denkmalschutz zu stellen und nicht bereits 2016 oder noch früher?

Ihren Sinneswandel erklärt die GDKE so: Aufgrund einer erneuten Anfrage sei die Denkmalfachbehörde im Frühjahr 2023 erneut tätig geworden. „Da die fachlichen, landesweit gültigen Standards für die Einschätzung des historischen Zeugniswertes und die Entscheidung über die Denkmaleigenschaft eines Objektes durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse einem Wandel unterliegen, ist dies…














