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Wer bis 19. Januar 2026 den Führerschein umtauschen muss

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Wer bis 19. Januar 2026 den Führerschein umtauschen muss

Um Führerscheine sicherer gegen Fälschungen und einheitlicher für das gesamte Gebiet der Europäischen Union zu machen, hat die Europäische Kommission beschlossen, alle Führerscheine sukzessive umzutauschen. Die Kreisverwaltung Ahrweiler weist in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Frist hin, die am 19. Januar 2026 endet. Bis dahin müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die in den Jahren 1999 bis einschließlich 2001 ausgestellt wurden.

Weiterhin gilt, das Bürgerinnen und Bürger, die ab 1953 geboren sind und noch einen Führerschein in Papierform besitzen, diesen gegen einen aktuellen EU-Kartenführerschein umtauschen müssen. Sollte bei Kontrollen noch ein alter Papierführerschein mitgeführt werden, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann zu einem Bußgeld führen. Wer vor 1953 geboren ist, hat für den Umtausch noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Dies gilt außerdem für Karten- und Papierführerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden.

Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung rät dazu, zeitnah einen Antrag zu stellen, da es aufgrund längerer Wartezeiten bei der Bundesdruckerei zu Bearbeitungszeiten von etwa 4 bis 6 Wochen kommen kann. Anträge für den Umtausch nehmen neben der Kreisverwaltung auch die zuständigen Stadt-, Gemeinde- beziehungsweise Verbandsgemeindeverwaltungen entgegen.

Erforderliche Unterlagen:

Für den Umtausch benötigen Führerscheinbesitzerinnen und -besitzer ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und den bisherigen Führerschein.
Das Antragsformular sowie weitere Informationen auf der Webseite der Kreisverwaltung unter https://kreis-ahrweiler.de/fuehrerscheinwesen/, Themenübersicht „Führerscheinwesen“.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: Archivbild

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