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Verkehrsbehinderungen durch Gehölzpflegearbeiten

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Gehölzpflegearbeiten auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Mayen

Ab Anfang November 2025 stehen auf den nachfolgenden Streckenabschnitten in der Zuständigkeit der Straßenmeisterei Mayen des Landesbetriebes Mobilität Cochem-Koblenz (LBM) wieder die jährlichen Gehölzpflegearbeiten an:

  • B 412 – zwischen L 10 und Hohenleimbach
  • B 262 – zwischen Mayen Süd und Abfahrt Kottenheim
  • L 83 – zwischen Mayen und Kempenich
  • L 82 – zwischen Wehr und Bell
  • K 92 – zwischen Nitztal und L10
  • K 14 –  Langscheid

Der Verkehr wird an den Arbeiten vorbeigeführt. Die Verkehrsteilnehmer werden um besonders vorsichtige Fahrweise im Arbeitsbereich gebeten.
Die Maßnahmen sind notwendig, um die Gehölzbestände in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
Bei den Arbeiten werden die Gehölzbestände „auf den Stock gesetzt“. Dies bedeutet, dass der Bestand alle zehn Jahre auf eine Höhe von ca. 20 cm zurückgeschnitten wird. Das „auf den Stock“ setzen erfolgt abschnittsweise, denn so können sich Tiere in die unbearbeiteten Flächen zurückziehen. Zudem trägt diese Vorgehensweise durch Verjüngung zu einem vitalen Heckenbestand bei und hilft den Pflanzen, auf Dauer gesund zu bleiben.
Zum Schutz der Vogelarten und anderer Tiere im Gehölz erfolgen diese Arbeiten in den Wintermonaten von Anfang Oktober bis Ende Februar eines jeden Jahres.
Die privaten Baumbesitzer werden in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, ihre Gehölzbestände auf die Verkehrssicherheit zu überprüfen und entsprechend zu pflegen, um ihrer Straßenverkehrssicherungspflicht nachzukommen. Diese Pflicht gilt grundsätzlich für die Bäume, die sich im Fallbereich der Straße sowohl innerorts, als auch außerorts, befinden.

Pressemeldung LBM
Grafik: Archiv Gottschalk, allgrafics.de

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