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Verbandsgemeinde Altenahr stärkt ehrenamtliches Engagement und Vereine

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Neue Förderrichtlinien auf der Webseite der Verbandsgemeinde Altenahr verfügbar

VG Altenahr. Mit Beginn des Jahres 2026 setzt die Verbandsgemeinde Altenahr ein wichtiges Zeichen für das bürgerschaftliche Engagement und hat zum 1. Januar neue Richtlinien zur Förderung von Vereinen, dem Ehrenamt sowie überörtlichen Veranstaltungen in Kraft gesetzt. Diese Richtlinien dienen als Grundlage für die Gewährung freiwilliger Finanzmittel, auf die zwar kein Rechtsanspruch besteht, die aber im Rahmen der jährlich bereitgestellten Haushaltsmittel gezielt die lokale Infrastruktur unterstützen sollen.

Antragsberechtigt sind Vereine, Vereinsgemeinschaften, ehrenamtlich tätige Initiativen und Gruppierungen, die seit mindestens einem Jahr bestehen und ihren Sitz sowie ihren Tätigkeitsschwerpunkt in der Verbandsgemeinde Altenahr haben. Privatpersonen sind von der Antragstellung grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, sie treten als Vertreter einer der genannten berechtigten Gruppen auf.

Ich bin froh, dass der Verbandsgemeinderat dem Vorschlag zugestimmt hat und wir so den ehrenamtlich Tätigen sowie den Vereinen in unserer Verbandsgemeinde eine kleine Unterstützung zuteilwerden lassen können“, freut sich Bürgermeister Dominik Gieler.

Der Fokus der Förderung liegt auf Projekten, die einen nachhaltigen Beitrag zur Lebensqualität leisten, soziale und kulturelle Strukturen fördern oder das ehrenamtliche Engagement stärken. Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen zur Pflege von Wanderwegen und Lehrpfaden sowie Projekte zur Brauchtumspflege und zum Erhalt kultureller Traditionen. Gefördert werden ausschließlich Sachkosten. Arbeitsleistungen sind ehrenamtlich zu erbringen. Eine Förderung von gebrauchten Gegenständen oder kommunalen Pflichtaufgaben ist nicht möglich. Wichtig ist zu beachten, sofern keine ausdrückliche Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegt, dass mit der geplanten Maßnahme oder Anschaffung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein darf.

Für die Planung der Vereine ist insbesondere der jährliche Stichtag am 31. August von Bedeutung. Bis dahin müssen die schriftlichen Anträge inklusive einer Projektbeschreibung und einer prüffähigen Kostenschätzung eingereicht werden.

Eine attraktive Ausnahme besteht für Kleinprojekte, deren Gesamtförderbedarf 500 Euro nicht überschreitet. Diese können jederzeit im Jahr eingereicht und im Jahresverlauf bewilligt werden. Jeder Antragsteller kann pro Jahr allerdings nur einen Antrag für ein kleines Projekt stellen. Neben der Vereinsförderung werden zudem überörtliche Veranstaltungen wie Festivals oder kulturelle Großprojekte unterstützt, sofern diese eine überregionale Bedeutung besitzen und innerhalb der Verbandsgemeinde stattfinden.

Die Entscheidung über die Förderwürdigkeit und die jeweilige Höhe der Mittel treffen der Ausschuss für Tourismus und Wirtschaft, der Haupt- und Finanzausschuss oder der Verbandsgemeinderat auf Basis festgelegter Bewertungskriterien. Nach Abschluss der geförderten Maßnahmen sind die Empfänger verpflichtet, die Verwendung der Mittel detailliert durch Rechnungen und Berichte nachzuweisen.

Die vollständigen Förderrichtlinien sind online unter www.altenahr.de/leben-wohnen/foerdermittel-fuer-vereine-und-veranstaltungen abrufbar. Anträge sind im Original und unterschrieben an die Verbandsgemeinde Altenahr, Roßberg 143, 53505 Altenahr zu richten und vorab per E‑Mail an info@altenahr.de zu senden.

Pressemeldung VG Altenahr
Foto: Thorsten Trütgen / VG Altenahr

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