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Umtausch von Führerscheinen nicht verpflichtend

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Umtausch von Führerscheinen nicht verpflichtend
Wer dennoch neuen Kartenschein möchte, muss ihn bis 10. Januar beantragen

Besitzer von alten Führerscheinen müssen mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ab 19. Januar 2013 ihre bisherigen Kartenführerscheine sowie die noch älteren grauen und rosa „Lappen“ nicht umtauschen. Darauf weist die Kreisverwaltung Ahrweiler hin. Diese alten Erlaubnisse verfallen erst Ende 2032, also in knapp 20 Jahren. Erst ab dann muss jeder den neuen Kartenführerschein besitzen, der zum 19. Januar 2013 europaweit eingeführt wird.

Wer trotzdem seine alte Fahrerlaubnis umtauschen und den neuen Kartenführerschein erhalten möchte, muss sich beeilen und dies bis 10. Januar 2013 bei der Kreisverwaltung direkt beantragen – und nicht bei den Verwaltungen der Städte, Verbandsgemeinden und der Gemeinde Grafschaft. Wird dieser Termin, den der Kreis erst jetzt erfahren hat, nicht eingehalten, können nur neue Kartenführerscheine bei der Bundesdruckerei hergestellt werden, die dann 15 Jahre gültig sind. Für den Umtausch werden 24 Euro erhoben.

Genaue Informationen zum neuen Recht enthalten die Internetseite des Bundesverkehrsministeriums (www.bmvbs.de/fuehrerschein2013) sowie eine Broschüre, die bei der Kreisverwaltung und den Kommunalverwaltungen ausliegt.

Aufgrund zahlreicher Nachfragen und Anträge kann die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung bis Ende Februar telefonisch nur morgens von 9 bis 12 Uhr Auskunft erteilen: Ruf 02641.975-415, 975-421, 975-404.

Die neue, europaweite Vorschrift ab 19. Januar 2013 verfolgt insbesondere das Ziel, das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen und der mehr als 110 verschiedenen Führerscheine in Europa zu beenden.

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