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Umstrukturierung Rebflächen: Herbstantrag kann bis 30. September  gestellt werden

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Zusätzlicher Antragszeitraum für Teil 1

Umstrukturierung Rebflächen: Herbstantrag kann bis 30. September 2025 gestellt werden

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) bietet den Winzerinnen und Winzern dieses Jahr einen zusätzlichen Antragszeitraum für Teil 1 der Maßnahme Umstrukturierung an. Dieser hat am 15. September begonnen und endet am 30. September 2025.

Mit dem zusätzlichen Antragsverfahren erhalten die Weinbaubetriebe die Möglichkeit, mit einer entsprechenden Rodeerlaubnis die Flächen im Winter zu räumen. Der Versand der Rodungsbescheide erfolgt voraussichtlich im Februar 2026. Jedoch sichern sich Winzerinnen und Winzer mit einem Antrag die Option, in späteren Jahren, wenn die Marktlage entspannter ist, wieder mit finanzieller Förderung neu zu pflanzen. Die bereits im Mai 2025 beantragten Flächen (Frühjahrsantrag) sind in den Herbstantrag nicht erneut aufzunehmen.

Das Verfahren trägt dazu bei, dass betroffene Rebflächen ordnungsgemäß geräumt werden und somit weniger Weinberge zu verwilderten Drieschen werden. Solche Flächen bergen ein großes Potenzial für Schaderreger und Pilzkrankheiten, was die Bewirtschaftung der benachbarten Weinbauparzellen erschwert.

Die Kreisverwaltung empfiehlt, den Antrag über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer (WIP) EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Die Antragsformulare und das Merkblatt sind auch über die Internetseite des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung) verfügbar. Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden. Alle Bedingungen und Erläuterungen zur Antragstellung und Förderung sind dem Merkblatt zu entnehmen.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: Archivbild

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