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Trinkwasser weiterhin abkochen

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Wasserwerke chloren – Tägliche Proben in 28 Entnahmestellen

Das Trinkwasser in den östlichen Stadtteilen von Bad Neuenahr-Ahrweiler und Teilen der Gemeinde Grafschaft darf auch in den nächsten Tagen nur in abgekochtem Zustand zum Trinken, für die Mundhygiene und zur Nahrungszubereitung verwendet werden. Sobald diese Vorsichtsmaßnahme beendet werden kann, informiert die Kreisverwaltung Ahrweiler die Bevölkerung umgehend.

Das Trinkwasser werde bis auf Weiteres gechlort, um mögliche Bakterien abzutöten. Das Chloren, das sich in Geruch und Geschmack bemerkbar machen könne, entspreche den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, diene dem Schutz der Verbraucher und sei gesundheitlich unbedenklich.

Die Trinkwasserverunreinigung werde mit den Schutzmaßnahmen – Chlorung durch die Trinkwasserwerke und Abkochen durch die Verbraucher – angegangen. Die Ursache für die gefundenen E-coli-Bakterien sei noch nicht abschließend geklärt. An insgesamt 28 Entnahmestellen – Hochbehälter, Leitungsnetze und bei Endverbrauchern – würden täglich Proben entnommen, die anschließend analysiert würden, so die Kreisverwaltung weiter.

Das Kreis-Gesundheitsamt, die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, die Gemeinde Grafschaft sowie die Versorgungsunternehmen – Energieversorgung Mittelrhein (EVM) und Eurawasser – arbeiten mit dem Trinkwasser-Experten Prof. Dr. Martin Exner vom Hygiene-Institut der Universität Bonn zusammen.

Beim Abkochen des Trinkwassers sei folgendes zu beachten: Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen lassen, am einfachsten mit einem Wasserkocher, und dann langsam mindestens zehn Minuten abkühlen lassen. Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden. Zum Duschen, für die Toilettenspülung und andere Zwecke sei das Leitungswasser ohne Einschränkungen nutzbar.

Betroffen sind folgende Stadtteile und Orte: Bad Neuenahr, Heppingen, Heimersheim, Gimmigen, Kirchdaun, Lohrsdorf, Köhler Hof, Ehlingen, Green sowie in der Grafschaft die Orte Birresdorf, Leimersdorf, Nierendorf und Niederich.

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