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Susanne Müller zum Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt

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Meilenstein für Vielfalt und Zusammenhalt

Das gesellschaftliche Klima in Rheinland‑Pfalz wird rauer: Menschen erleben Anfeindungen, Bedrohungen und Gewalt — auf der Straße, im Netz und im Alltag. Gerade jetzt muss der Staat klar Haltung zeigen und mit gutem Beispiel vorangehen. Die Landesbehörden müssen jederzeit fair, neutral und frei von Diskriminierung handeln — in Hochschulen, Schulen, bei der Polizei und in allen Behörden“, betont Susanne Müller (SPD Fraktion) und Mitglied des Ausschusses für Familie / Jugend / Integration und Verbraucherschutz und Sprecherin für LSBTQI*. Das Landesgesetz wurde in der letzten Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags beschlossen.

Mit dem eingebrachten Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LCDV) schafft die Landesregierung eine verlässliche rechtliche Grundlage dort, wo das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) des Bundes Schutzlücken lässt. Betroffene, die Diskriminierung durch die Landesverwaltung erfahren, erhalten mit dem LCDV transparente Beschwerdewege, verbindliche Zuständigkeiten und die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Zugleich werden Prävention gestärkt und die Landesantidiskriminierungsstelle dauerhaft gesetzlich verankert.

Diskriminierung verhindert gesellschaftliche Teilhabe und schwächt den sozialen Zusammenhalt. Mit dem LCDV schaffen wir Rechtssicherheit und wirkungsvolle Beschwerdewege für Betroffene – nicht als Symbolpolitik, sondern mit konkreten Rechten und Umsetzungsinstrumenten“, ergänzt Susanne Müller. „Erfahrungen aus anderen Bundesländern wie z. B. Berlin zeigen, dass gesetzliche Regelungen eher zur Rechtsklarheit als zu einer Welle von Klagen führen.

Kernpunkte des LGCDV (Kurzüberblick)
Ziel: Diskriminierung verhindern und Chancengleichheit stärken.
Anwendungsbereich: unmittelbare Landesverwaltung (Ministerien, Landesbehörden), Hochschulen, Schulen und Polizei.
Schließt Schutzlücken des Bundesrechts (AGG) für die Landesverwaltung.
Schafft transparente Beschwerde‑ und Rechtswege sowie definierte Zuständigkeiten.
Ermöglicht Schadensersatz‑ und Entschädigungsansprüche mit verlängerter Frist zur Geltendmachung.
Verpflichtet die Verwaltung zu präventiven Maßnahmen gegen Diskriminierung.
Verankert die Landesantidiskriminierungsstelle gesetzlich.

Hintergrund:

Das Gesetz ist das Ergebnis zahlreicher Gespräche mit Betroffenen, Verbänden, Verwaltungs‑ und Lehrkräften sowie Vertreterinnen und Vertretern von Hochschulen und Polizei, auch im Zusammenhang mit einem Anhörverfahren im zuständigen Ausschuss des Landtags.  Ein Rechtsgutachten von 2017 hatte bereits Schutzlücken des AGG für die Landesverwaltung aufgezeigt; das LCDV setzt hier konkret an.

Pressemeldung Susanne Müller MdL SPD
Fotograf: Torsten Silz

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