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Susanne Müller begrüßt Förderung gegen Kinder- und Jugendarmut

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Förderprogramm geht 2026 in eine neue Runde – Zuschüsse bis zu 5.000 Euro möglich

Land setzt Förderung gegen Kinder- und Jugendarmut fort

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz führt ihr Engagement im Kampf gegen Kinder- und Jugendarmut fort. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unterstützt erneut Projekte, mit bis zu 5.000 Euro, welche die soziale Teilhabe und Resilienz von Kindern und Jugendlichen stärken, die in wirtschaftlich oder sozial benachteiligten Lebenslagen aufwachsen. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kunst oder Kultur. Die thematische Vielfalt reicht dabei von Technik- und Digitalisierungsangeboten über Projekte zu gesunder Ernährung und Bewegung bis hin zu Literatur-, Musik- oder Theaterangeboten. Das Programm richtet sich an armutsgefährdete Kinder und Jugendliche vom Schuleintritt bis zum 21. Lebensjahr.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ältere, pflegebedürftige Menschen in die Projekte einzubeziehen. Doch auch die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Armutslagen ist weiterhin ein wichtiges Anliegen der Landesregierung.

Die Fortführung des Förderprogramms ist ein wichtiger Schritt“, betont die SPD-Landtagsabgeordnete Susanne Müller „Chancengleichheit ist kein abstraktes Versprechen, sondern muss sich konkret im Alltag von Kindern und Jugendlichen widerspiegeln. Insbesondere dort, wo soziale Benachteiligung den Start ins Leben erschwert. Mit diesem Förderprogramm investieren wir nicht nur in Projekte, sondern in die Zukunft junger Menschen. Es geht darum, Barrieren abzubauen, Teilhabe zu ermöglichen und echte Perspektiven zu schaffen, damit alle Kinder und Jugendlichen die gleichen Startbedingungen haben.

Seit Einführung des Förderprogramms im Jahr 2018 hat das Land Rheinland-Pfalz zahlreiche Projekte von Kommunen, gemeinnützigen Organisationen und freien Trägern unterstützt. Insgesamt wurden dafür bislang Fördermittel in Höhe von rund einer Million Euro bereitgestellt.

Antragstellung bis zum 15. Februar möglich

Interessierte Träger können ihre Förderanträge bis zum 15. Februar 2026 beim Sozialministerium einreichen. Weitere Informationen zu Förderkriterien und Antragsverfahren stehen auf der Website des Ministeriums zur Verfügung: https://s.rlp.de/40rp6I7.

Pressemeldung Susanne Müller MdL SPD
Foto: Susi Knoll

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