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Stauanlage „Waldsee Rieden“ ist sicher

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Geprüft durch die SGD Nord: Stauanlage „Waldsee Rieden“ im Kreis Mayen-Koblenz ist sicher

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord überwacht in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde rund 550 Stauanlagen im nördlichen Rheinland-Pfalz. Hierzu zählt auch die Stauanlage „Waldsee Rieden“ im Kreis Mayen-Koblenz. Sie wurde jüngst bei einer Routine-Kontrolle unter die Lupe genommen – mit positivem Ergebnis.

Als Stauanlage der Kategorie „S1“ zählt die Stauanlage „Waldsee Rieden“ zu den größeren Anlagen im nördlichen Rheinland-Pfalz. Diese Stauanlagen werden in der Regel alle drei Jahre von der SGD Nord gemeinsam mit weiteren Akteuren überprüft, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. So auch bei der jüngsten Stauanlagenschau, bei welcher der Zustand des gesamten Bauwerks protokolliert und die korrekte Nutzung durch den Betreiber sichergestellt wurde.

Das Ergebnis: Bis auf wenige geringfügige Mängel ist die Stauanlage in einwandfreiem Zustand. Das Ergebnis der Überprüfung und die Veranlassung zur Beseitigung der Mängel werden von der SGD Nord in einem Bericht festgehalten, der dem Betreiber der Anlage übergeben wird.

Wer hat an der Prüfung teilgenommen?

An der Stauanlagenschau haben neben der SGD Nord in ihren Funktionen als Obere Wasserbehörde und technische Fachbehörde auch folgende Akteure teilgenommen: Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Untere Wasserbehörde, die Verbandsgemeinde Mendig als Ordnungsbehörde sowie der Betreiber der Stauanlage.

Zum Hintergrund

Die SGD Nord überwacht insgesamt rund 550 Stauanlagen. Sie werden nach Größe und Sicherheitsrelevanz in drei Klassen eingeteilt: Zur Klasse S1 gehören die größten 17 Anlagen. In erster Linie handelt es sich hierbei um Talsperren und große Rückhaltebecken. Diese Anlagen werden besonders stark und aufwändig überwacht. Zur Klasse S2 gehören die mittelgroßen Anlagen, zur Klasse S3 kleine Anlagen in privater Hand. Die SGD Nord führt bei allen Anlagen regelmäßige Kontrollen durch. Bei S1-Anlagen geschieht dies in der Regel alle drei Jahre, bei S2-Anlagen meist im Rhythmus von fünf Jahren. Die kleineren Anlagen werden im Rahmen der allgemeinen Gewässerschauen überwacht.

Pressemeldung SGD-Nord
Foto: SGD-Nord

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