Schmitt: Rund 176 Millionen Euro Direktzahlungen an Landwirte
Das Land Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2025 insgesamt rund 176 Millionen Euro Direktzahlungen aus Mitteln der Europäischen Union an rd. 15.500 rheinland-pfälzische Landwirtinnen und Landwirte mit Tierhaltung, Grünlandwirtschaft, Acker-, Gemüse-, Wein- und Obstbau ausgezahlt. Das hat Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt mitgeteilt. Die Direktzahlungen der EU sind für die landwirtschaftlichen Betriebe eine unverzichtbare Einkommensquelle. Ausgezahlt wurden die Einkommensgrundstützung, die Umverteilungseinkommensstützung, die Junglandwirte-Einkommensstützung, die Tierprämien für Mutterschafe/-ziegen und für Mutterkühe sowie die Prämien für die Teilnahme an den Öko-Regelungen.
„Diese Einkommensunterstützung ist wesentlich, um die Existenz unserer Betriebe angesichts extremer Wetterereignisse, Preisschwankungen und steigender Kosten zu sichern. Sie gewährleistet eine regionale und nachhaltige Ernährungssicherung. Die Direktzahlungen sind daher ein fester Bestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik“ sagte Landwirtschaftsministerin Schmitt anlässlich der dieser Tage durch das Land Rheinland-Pfalz ausgezahlten EU-Mittel an die Landwirte. Es sei wichtig, dass die Betriebe ihre Zahlungen auch in diesem Jahr wieder termingerecht erhielten.
„Mein besonderer Dank gilt unseren Kreisverwaltungen, dem DLR Mosel und dem Statistischen Landesamt. Alle Beteiligten haben mit großem Einsatz und persönlichem Engagement dazu beigetragen, dass der weit überwiegende Teil der Auszahlungen noch in diesem Jahr erfolgt. Wir konnten so den frühesten Auszahlungstermin nach Vorgabe des Bundes realisieren. Dies ist vor dem Hintergrund der zahlreichen Änderungen auch im Jahr 2025 in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) umso erfreulicher“, lobte Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt.
Die Einheitsbeträge (Beihilfesätze) wurden im Jahr 2025 gegenüber den geplanten Einheitsbeträgen für den Bereich der Einkommensgrundstützung aufgestockt. Für 2025 ergeben sich folgende Werte:
- Einkommensgrundstützung: 152,44Euro je Hektar
- Umverteilungseinkommensstützung:
vom 1. bis zum 40. Hektar: 68,05 Euro je Hektar
vom 41. bis 60. Hektar: 40,83 Euro je Hektar
- Junglandwirte-Einkommensstützung: 120,64 Euro je Hektar (für maximal 120 Hektar)
In der Summe bedeutet dies Direktzahlungen in Höhe von rd. 220 Euro je Hektar für die ersten 40 Hektare, für Junglandwirte erhöhen sich diese um die Junglandwirte-Einkommensstützung auf 341 Euro.
Die Tierprämien für Mutterschafe und –ziegen wurden in Höhe von rd. 1,8 Mio. Euro an rd. 750 Betriebe ausgezahlt und Tierprämien für Mutterkühe erhielten über 1.700 Betriebe in Höhe von rd. 2,5 Mio. Euro. Der Einheitsbetrag für Mutterschafe und –ziegen beträgt 36,14 Euro und für Mutterkühe 89,37 Euro.
Darüber hinaus honorieren insbesondere die Öko-Regelungen als zusätzlicher Bestandteil der Direktzahlungen freiwillige gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft für Klima-, Umwelt- und Naturschutz, die nicht über den Markt entgolten werden. Dabei wurden für über 11.000 Anträge rd. 36 Mio. Euro ausgezahlt. Der jeweilige Einheitsbetrag für das Jahr 2025 ist aus der Tabelle ersichtlich.
| Ökoregelung | Euro pro Hektar | ||
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | |
| Ökoregelung 1a (Brachen auf Acker) | 1.300,00 | 500,00 | 300,00 |
| Ökoregelung 1 b + c (Blühflächen) | 200,00 | – | – |
| Ökoregelung 1 d (Altgrasstreifen) | 900,00 | 400,00 | 200,00 |
| Ökoregelung 2 (Vielfältige Kulturen) | 60,00 | – | – |
| Ökoregelung 3 (Agroforst) | 200,00 | – | – |
| Ökoregelung 5 (Kennarten) | 225,00 | – | – |
| Ökoregelung 6 (Verzicht auf Einsatz Pflanzenschutz) | 150,00 | 50,00 | – |
| Ökoregelung 7 (Natura 2000) | 40,00 | – | – |
Die noch offenstehenden Prämien für die Ökoregelung 4 werden im Frühjahr 2026 ausgezahlt.
Pressemeldung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Foto: Archiv Gottschalk
























