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Leserbrief zur Vergabe des städtischen Schwimmbades

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Vergabe des städtischen Schwimmbades
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit sende ich Ihnen eine Stellungnahme mit der Bitte um Veröffentlichung.

Erstaunlich ist, mit welcher Gleichgültigkeit die Mehrheit des Stadtrates über schwerwiegende Fehler im Vergabeverfahren
hinwegsieht. Beweisbar und jederzeit durch Zeugen belegbar sind nämlich folgende diskriminierende
Vorgänge.
Unterschlagen wurde die vollständige Bewerbungsmappe eines Anbieters, diese wurde auch nicht dem Beratungsbüro
vorgelegt. Daher war die Bewertung der Angebote auch falsch und fehlerhaft. Es wurden Behauptungen aufgestellt,
dass ein Bewerber seine Abgaben an die Stadt trotz Mahnungen nicht bezahlt habe und eidesstattliche
Versicherungen abgegeben habe, was inzwischen durch eine angebliche Falschinformation der Verwaltung an den
Bürgermeister erklärt wird. Es wurde eine Aufforderung des Finanzamtes ein eingeleitetes Gewerbeuntersagungsverfahrens
für zwei Monate ruhen zu lassen den Ausschüssen nicht vorlegt, mit der Absicht einen Bewerber weiter
in Misskredit zu bringen.
Diese und andere Vorwürfe werden zwar auch im Verfahren eines Anbieters gegen den Bürgermeister eine Rolle
spielen, aber sie erfüllen auch ohne gerichtliche Überprüfungen eindeutig den Tatbestand der Diskriminierung. Es
muss auch nicht auf die Ergebnisse der Strafanzeige gewartet werden. Daher musste das Verfahren zur Vergabe
des Schwimmbadbetriebes aufgehoben werden und neu begonnen werden. Jede Vergabe muss allen gesetzlichen
Vorschriften genügen und diskriminierungsfrei stattfinden.
Ein Stadtrat kann und darf derartige Taten des Bürgermeisters nicht decken, auch nicht aus parteipolitischen
Gründen, sonst macht er sich selbst auch strafbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Banze

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