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Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 – So wird gewählt

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Am 25. Mai 2014 wählen die Bürgerinnen und Bürger die kommunalen Vertretungskörperschaften, also Ortsbeiräte, Gemeinde-,
Verbandsgemeinde-, Stadträte und Kreistage. Sie haben dabei die
Gelegenheit, Personen Ihres Vertrauens in die Gremien zu wählen,
die zahlreiche Entscheidungen treffen, die für die Bürgerinnen und
Bürger unmittelbar von Belang sind. Nutzen Sie daher Ihre Einflussmöglichkeiten
und gehen Sie zur Wahl. Im folgenden Text werden
die Möglichkeiten zur Teilnahme an den Wahlen erklärt.
Wer darf wählen, wer gewählt werden?
Ihre Stimme abgeben – also das aktive Wahlrecht ausüben – dürfen
bei den Kommunalwahlen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116
Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörigen der übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie müssen das 18.
Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht vom Wahlrecht ausdrücklich
ausgeschlossen sein. Außerdem müssen Wahlberechtigte
seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet eine Wohnung
haben, also im Ortsbezirk, in der Gemeinde oder Stadt, in der
Verbandsgemeinde oder im Landkreis. Bei mehreren Wohnungen
gilt das Wahlrecht nur am Ort der Hauptwohnung.
Auch wer für ein Mandat in einem Gremium kandidiert, muss diese
Voraussetzungen erfüllen (passives Wahlrecht). Bewerberinnen und
Bewerber für das Amt des Ortsvorstehers, des Bürgermeisters oder
Landrats müssen zudem mindestens 23 Jahre alt sein. Wird dieses
Amt hauptamtlichen ausgeführt, dürfen die Kandidatinnen und Kandidaten
das 65. Lebensjahr am Wahltag noch nicht vollendet haben.
Die Wahlbenachrichtigung
Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich
die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die jeweilige
Wahl. Wer im Wählerverzeichnis steht, erhält bis spätestens 4. Mai
2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Benachrichtigung
bekommen hat, sollte sich spätestens bis zum 9. Mai 2014
bei der zuständigen Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung zur
Überprüfung des Stimmrechts melden.
Gewählt werden kann entweder am 25. Mai 2014 im Wahllokal oder
bereits ab Ende April per Briefwahl.
Wie wähle ich im Wahllokal?
Im Wahllokal wird die Wahlbenachrichtigung dem Wahlvorstand
gegeben und auf Verlangen der Personalausweis vorgezeigt.
Anschließend erhalten Sie die Stimmzettel zum Ausfüllen in einer
Wahlkabine. Die gefalteten Stimmzettel werden in die Wahlurne geworfen,
nachdem der Wahlvorstand die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
vermerkt hat.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält einen Wahlscheinantrag,
der – unterschrieben – bei der zuständigen Verwaltung abgegeben
oder in einem Briefumschlag dorthin gesendet wird. Zuständige
Verwaltung ist die Verbandsgemeinde, die verbandsfreie
Gemeinde oder die Stadt. Die Anträge können dort auch persönlich
oder per E-Mail gestellt werden, allerdings nicht per Telefon oder
SMS. Mit einer entsprechenden Vollmacht können Sie auch einen
Dritten mit der Antragstellung beauftragen. Die dritte Person kann
Briefwahlunterlagen für bis zu vier Bevollmächtigungen entgegennehmen.
Die Briefwahlunterlagen für die gleichzeitig stattfindende
Europawahl sind ggf. zusätzlich zu beantragen.
Die Briefwahlunterlagen, die die Verwaltung versendet, enthalten
neben dem Wahlschein, den Stimmzetteln und einem Merkblatt zwei
farbige Umschläge. In den gelben Umschlag werden die ausgefüllten
Stimmzettel gesteckt. Der Umschlag wird anschließend zugeklebt. In
den orangefarbenen Umschlag kommen der unterschriebene Wahlschein
sowie der gelbe Umschlag mit den Stimmzetteln. Der verschlossene
Wahlbriefumschlag muss spätestens am Wahltag beim
Wahlvorstand sein; deshalb sollte dieser am Mittwoch, 21. Mai 2014,
in den Briefkasten geworfen sein. Selbstverständlich besteht auch
die Möglichkeit, die Briefwahl vor Ort zu beantragen und im Bürgerbüro
sogleich seine Stimme abzugeben.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters
unter www.wahlen.rlp.de .
Wie die Stimmvergabe funktioniert erklären wir in
einem zweiten Beitrag, der im Mai erscheinen wird.
Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 – So wird gewählt

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