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Kampfmittelräumdienst in RLP: Rund 650 Fundmeldungen im Jahr 2025

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Kampfmittelräumdienst: Rund 650 Fundmeldungen im Jahr 2025

Trier/Rheinland-Pfalz – Im Jahr 2025 hat der Kampfmittelräumdienst (KMRD) in Rheinland-Pfalz rund 67 Tonnen Munition gefunden und geborgen. Zudem wurden sieben Bombenblindgänger mit einem Bruttogewicht von mehr als 50 Kilogramm entschärft. Insgesamt wurden somit rund 648 Fundmeldungen im letzten Jahr durch die Mitarbeiter des KMRD bearbeitet. Zusätzlich wurden 38 Amtshilfeersuchen von Waffenbehörden bezüglich der Abholung von Amnestiemunition (Infanteriemunition) gestellt. Bei diesen Einsätzen wurde ein Gesamtgewicht von knapp 6.000 Kilogramm abgeholt und der Vernichtung zugeführt.

„Die große Menge an Fundmunition zeigt sehr anschaulich wie wichtig die Arbeit der Kampfmittelräumer nach wie vor ist und zudem welch entscheidende Bedeutung sie für unsere Sicherheit hat“, betonte ADD-Präsident Thomas Linnertz. „Die Männer des Kampfmittelräumdienstes beseitigen Munition oder Blindgänger und schützen uns vor den unsichtbaren Bedrohungen, die aus der Vergangenheit stammen.“ 

Hintergrund

Der KMRD wird vom Land Rheinland-Pfalz vorgehalten und kommt bei der Beseitigung von Kampfmitteln sowie bei der Suche nach Kampfmitteln bei konkreten Hinweisen um Einsatz. Organisatorisch gehört er zur Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und besteht aus einer Leit- und Koordinierungsstelle in Koblenz sowie den Räumgruppen in Koblenz und Worms mit insgesamt 14 Mitarbeitern.

Die Kampfmittelbeseitigung ist eine Aufgabe der ordnungsbehördlichen Gefahrenabwehr im Rahmen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz. Hiernach sind grundsätzlich die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig, können sich allerdings zur Erfüllung ihrer Aufgaben an den seitens des Landes vorgehaltenen KMRD wenden. 

Dabei ist die Amtshilfe des Kampfmittelräumdienstes auf die zur Abwehr konkreter Gefahren unmittelbar erforderlichen Maßnahmen beschränkt. Aufgrund dessen gehört es nicht zu den Aufgaben des KMRD die Kampfmittelbelastung oder die Kampfmittelfreiheit von Grundstücken im Rahmen der Bauleitplanung beziehungsweise Baugenehmigung zu beurteilen oder zu bescheinigen. Hierzu müssen private Fachunternehmen beauftragt werden. 

Beim Fund von verdächtigen Gegenständen, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sind diese unter keinen Umständen zu berühren oder zu transportieren. In diesen Fällen sollten umgehend die örtlichen Polizeidienststellen oder Ordnungsämter informiert werden. 

Pressemeldung ADD Trier
Foto: Archiv Gottschalk

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