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Illegales Böllern außerhalb von Silvester ist kein Kavaliersdelikt

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Verbandsgemeinde erhält Beschwerden aus der Bevölkerung

VG Altenahr. Die Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr erreichten Hinweise und Beschwerden, dass es insbesondere in der Ortsgemeinde Dernau zu verschiedenen Anlässen immer wieder zum unzulässigen Abbrennen von Pyrotechnik kommt. Die Verbandsgemeindeverwaltung weist deshalb eindringlich auf die rechtlichen Regelungen hin, die das Zünden von Feuerwerk und Böllern außerhalb des Jahreswechsels ohne behördliche Genehmigung strikt verbieten. Was oft als harmloser Party-Spaß abgetan wird, hat insbesondere für die Tierwelt, aber auch für Anwohner und die Umwelt, erhebliche negative Folgen.

Das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen außerhalb des 31. Dezember und 1. Januar stellt je nach Art des Feuerwerkskörpers eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann. Handelt es sich um nicht zugelassene, illegale Böller oder wird vorsätzlich die Sicherheit anderer gefährdet, kann dies sogar als Straftat und als Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz gewertet werden. Innerhalb des Jahresverlaufs sind Feuerwerke grundsätzlich genehmigungspflichtig und dürfen nur in Ausnahmefällen, wie etwa bei großen Jubiläen, nach rechtzeitiger Beantragung und Freigabe durch die zuständige Behörde abgebrannt werden.

Da das Ordnungsamt nicht rund um die Uhr im Einsatz sein kann, wird die Bevölkerung gebeten, akute Verstöße insbesondere in den Nachtstunden direkt der zuständigen Polizeiinspektion zu melden. Bürgermeister und Verwaltung betonen in diesem Zusammenhang, dass ein friedliches Zusammenleben auf gegenseitiger Rücksichtnahme basiert. Das unangekündigte Böllern schreckt Haustiere sowie Wildtiere auf und raubt den Mitbürgerinnen und Mitbürgern den wohlverdienten Schlaf. Es wird daher dringend gebeten, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.

Pressemeldung VG Altenahr
Böller ©Till Frers_pixabay

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