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Hausnotruf und worauf es dabei ankommt

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Betreuungsvereine luden zum Erfahrungsaustausch nach Bad Neuenahr ein

Zum Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vorsorgebevollmächtigte hatten der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen. Dort sprach Marion Simonis, Teamleiterin des DRK-Ahrweiler, zum „HausNotruf des Roten Kreuzes“ und ging auf die individuellen Vorstellungen der Teilnehmer ein. Wichtig auch ihre Informationen, mit welchen technischen Maßnahmen und Geräten ein Anschluss hergestellt wird und wie die Hilfe finanziert wird. „Kosten für einen Hausnotruf werden anteilig von der Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad vorliegt“, so die Referentin mit konkreten Tipps zur Finanzierung. Ein wichtiger Punkt ist auch der tägliche Umgang mit dem Hausnotruf. Dabei war zu erfahren, wie im Notfall geholfen wird. 

Im zweiten Teil nutzte Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM die Zeit zum Erfahrungsaustausch für in der Betreuung ehrenamtlich Tätige. Und er klärte Fragen, wie ein Antragsverfahren zur Befreiung von Zuzahlungen eingeleitet werden kann oder auf welche Weise die Belastungsgrenze für die jährlichen Zuzahlungsleistungen berechnet werden. In diesem Zusammenhang verriet Seeger, dass eine Zuzahlungserstattung auch noch nach bis zu drei Jahren rückwirkend beantragt werden kann.

Kontakt:

  • Betreuungsverein SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.Ehlinger Str. 47
    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
    Telefon: 02641 – 20 12 78
    info@skfm-ahrweiler.de
    www.skfm-ahrweiler.de
  • Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V.
    Wolfgang-Müller-Str. 7a
    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
    Telefon 02641 – 950 632 0
    info@btv-rar.de
    www.btv-rar.de

Pressemeldung ETM
Foto: Ralph Seeger

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