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Hauptbahnhof Bonn wird Waffen- und Messerverbotszone

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Umsetzung wird weiter vorangetrieben

Ein weiterer Baustein für noch mehr Sicherheit” – Bonner Polizei erhielt Genehmigung für beantragte Waffen- und Messerverbotszone im Umfeld des Hauptbahnhofes

Der durch das Bonner Polizeipräsidium im Januar 2025 beantragten Waffen- und Messerverbotszone für einen Teilbereich der Bonner Innenstadt wurde durch das Ministerium des Innern NRW zugestimmt.

Mit der vorliegenden Zustimmung kann die Bonner Polizei zukünftig eine Waffen- und Messerverbotszone einrichten, welche die stark frequentierten Bereiche im Umfeld des Bonner Hauptbahnhofes umfasst: den Bahnhofsvorplatz, die Poststraße, die Wesselstraße, den Zentralen Omnibusbahnhof, den Kaiserplatz und den Hofgarten.

Die Waffen- und Messerverbotszone wird in den Zeiträumen gelten, in denen in der Vergangenheit im Bereich der Bonner Innenstadt vermehrt Straftaten festgestellt wurden: Von freitags, 12:00 Uhr bis montags 03:00 Uhr sowie vor einem Feiertag, von 12:00 Uhr bis zum Folgetag des Feiertags, 03:00 Uhr.
In diesen Zeiträumen wird es, über die bestehenden Regelungen des Waffengesetzes hinaus, in der ausgewiesenen Zone verboten sein, Waffen, Messer und gefährliche Gegenstände mit sich zu führen.

Die Befugnisse der Polizei werden dahingehend erweitert, dass es der Polizei innerhalb einer Waffen- und Messerverbotszone möglich ist, präventiv einzuschreiten, indem sie auch ohne einen konkreten Anlass kontrollieren und festgestellte Waffen, Messer und gefährliche Gegenstände beschlagnahmen sowie Verstöße sanktionieren kann.

Wir freuen uns, dass unserem Antrag zugestimmt wurde. Die bevorstehende Einrichtung der Waffen- und Messerverbotszone wird unser Konzept zur Bekämpfung der Messerkriminalität gut ergänzen. Neben unseren bereits laufenden Schwerpunkteinsätzen, den Messertrageverboten gegen erkannte Straftäter, der strategischen Fahndung und unserer mobilen Videobeobachtung ist die Einrichtung der Waffen- und Messerverbotszone ein zusätzlicher wichtiger Baustein um die Sicherheit in der Innenstadt weiter zu erhöhen”, erläuterte der Bonner Polizeipräsident Frank Hoever.

Die zuständige Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz der Bonner Polizei, welche seit der Antragsstellung in engem Kontakt mit den Landesoberbehörden stand und die notwendigen Vorarbeiten geleistet hatte, wird nach der erfolgten Genehmigung weiter an der zeitnahen Umsetzung der Waffen- und Messerverbotszone arbeiten.
Den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Waffen- und Messerverbotszone und die geltenden Regelungen wird die Bonner Polizei zeitgerecht bekannt geben. Vor Ort wird dann auch durch eine deutliche Beschilderung auf die Zone und die geltenden Bestimmungen hingewiesen werden.

Pressemeldung Polizei Bonn
Foto: Archivbild

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