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Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer

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§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf 317 v. H.
Grundsteuer B auf 376 v. H.
Gewerbesteuer auf 400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 72,00 €
für den zweiten Hund 96,00 €
für jeden weiteren Hund 120,00 €
für jeden gefährlichen Hund
(sogenannte Kampfhundesteuer)
560,00 €

Stadtverwaltung Sinzig

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