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Großkatze im Waldgebiet bei Kalenborn gesichtet

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Vorsorgliche Information nach möglicher Sichtung einer Großkatze im Waldgebiet bei Kalenborn an der Grenze zum Rhein-Sieg-Kreis

Jäger meldet abendliche Sichtung und belegt diese mit selbsterstelltem Bild- und Videomaterial

VG Altenahr. Die Verbandsgemeinde Altenahr informiert die Bevölkerung vorsorglich über eine mögliche Sichtung eines größeren, katzenartigen Tieres im Waldgebiet bei Kalenborn Richtung Verbandsgemeindegrenze zu Adendorf / Hilberath im Rhein-Sieg-Kreis.

Am gestrigen Abend sichtete ein Jäger von einem Hochsitz ein Tier, das er für eine Raubkatze hält. Die vom Jäger erstellten Schwarz-Weiß-Aufnahmen, die dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Altenahr vorliegen, zeigen ein katzenähnliches Tier. Die Identität des Tieres (z.B. große Wildkatze, exotische Hauskatze oder tatsächlich eine Großkatze) ist auf Basis der Aufnahmen derzeit nicht eindeutig feststellbar.

Die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Altenahr steht im Austausch mit der Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie mit weiteren zuständigen Stellen des Kreises Ahrweiler und den Kommunen des benachbarten Rhein-Sieg-Kreises. Die Sachlage wird derzeit mit der gebotenen Sorgfalt geprüft. Ein Fährtensucher ist beauftragt. Mithilfe seiner Expertise soll anhand möglicher Spuren das gesichtete Tier genauer identifiziert werden.

Dominik Gieler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenahr, bittet die Bürgerinnen und Bürger, besonnen zu reagieren: „Wir nehmen die Meldung des Jägers ernst und informieren Sie transparent. Es besteht kein Grund zur Panik. Wir bitten darum, beim Betreten der Waldgebiete vorsorglich erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen. Spekulationen sind nicht hilfreich. Wir werden die Öffentlichkeit umgehend weiter informieren, sobald gesicherte Erkenntnisse vorliegen.“

Vorsorgliche Hinweise für Waldbesucher:

  • Bleiben Sie auf den Wegen: Verlassen Sie im genannten Gebiet nicht die befestigten Wege und Forststraßen.
  • Hunde anleinen: Führen Sie Hunde im Wald unbedingt an der Leine.
  • Keine Annäherung: Sollten Sie ein ungewöhnliches Tier sichten, halten Sie Abstand. Versuchen Sie keinesfalls, sich dem Tier zu nähern, es zu fotografieren oder zu füttern.
  • Meldung bei Sichtung: Melden Sie eine neue, konkrete Sichtung der Polizei (Notruf 110) und geben Sie dabei den möglichst den genauen Standort und den Zeitpunkt durch.

Die Verbandsgemeinde Altenahr beobachtet die Lage weiterhin engmaschig. Weitere Informationen werden bekannt gegeben, sobald diese vorliegen oder sich die Situation klärt.

Pressemeldung VG Altenahr
Foto: privat / VG Altenahr

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