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Flutopfer Johanna: Anwalt spricht von „Wagenburg der Justiz“

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Nach gescheitertem Klageerzwingungsantrag gegen Ex-Landrat Pföhler wählt der Rechtsvertreter der Eltern harte Worte – Landet der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht?

Ralph, Johanna und Inka Orth
Ralph, Johanna und Inka Orth

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Aus. Vorbei. Gegen den früheren Landrat Jürgen Pföhler und seinen damaligen Kreisfeuerwehrinspekteur wird es keine Anklage wegen ihrer möglichen Verantwortung für den Tod von 135 Menschen bei der Ahrflut vom 14./15. Juli 2021 geben. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat jüngst einen Klageerzwingungsantrag des Ehepaars Orth aus Bad Neuenahr-Ahrweiler abgelehnt, deren Tochter Johanna zu den Opfern der Flutkatastrophe zählt (wir berichteten). Die Eltern von Johanna hatten die Mitteilung über die Entscheidung des OLG ausgerechnet am Geburtstag ihrer Tochter erhalten, die nur 22 Jahre alt wurde. Wie es weitergeht und ob die Orths weitere Rechtsmittel ausschöpfen, ist noch offen. Ihr Anwalt Christian Hecken jedenfalls schäumt, spricht von einer „Wagenburg der Justiz“ in Rheinland-Pfalz.

Das Gericht hatte den im Dezember eingereichten Klageerzwingungsantrag Heckens unter anderem abgelehnt, weil er formellen Anforderungen nicht entspreche. Die Antragsschrift müsse „den aus Sicht der Antragsteller entscheidungserheblichen Sachverhalt selbst so darstellen, dass die Schlüssigkeit des Antrags geprüft werden“ könne. Im Klartext: Bei einem solchen Antrag wollen sich die Richter die maßgeblichen Tatsachen nicht selbst in die Ermittlungsakten oder anderen Unterlagen zusammensuchen. Diese Voraussetzung habe der vorliegende Antrag nicht erfüllt. „Insbesondere fehlten im gesamten Antrag Ausführungen zu den seinerzeitigen Abläufen, den Wetterprognosen, den unterschiedlichen Pegelwerten, den Warnmeldungen und Verhaltensempfehlungen sowie den Flutgeschehnissen und ihren Ursachen“, urteilte das OLG und monierte das Fehlen einer „eigenständigen Sachverhaltsdarstellung“.

4208 Seiten Klageerzwingungsantrag

4208 Seiten umfasste der Klageerzwingungsantrag, den Rechtsanwalt Hecken mithilfe einiger Experten binnen vier Wochen zusammengetragen hatte und der zeigen sollte: Es gab erhebliche behördliche Versäumnisse, die für den Tod von Johanna Orth verantwortlich waren. Was sagt er zu der deutlichen Kritik des OLG an seiner Arbeit? „Der Antrag war perfekt und umfassend formuliert“, gibt er sich überzeugt. Das Gericht habe sich offenbar nicht mit der materiellen Begründetheit des Antrags befassen wollen. „Ohne den Antrag in Gänze zu kennen, wird er zurückgewiesen“, sagt Hecken und zweifelt gar an der Kompetenz des OLG, einen solchen Antrag zu prüfen. Seinen in Papierform eingereichten Klageerzwingungsantrag habe das Gericht zunächst abgelehnt und eine digitale Vorlage gefordert – 24 Stunden vor Ablauf der Frist. Bei 4208 Seiten. Dann sei das OLG zurückgerudert und habe die Papier-Version doch noch akzeptiert.

Hecken: „Größte Vertuschungskampagne in der BRD”.

Rechtsanwalt Hecken, der schon vor längerer Zeit von der „größten Vertuschungskampagne in der BRD“ gesprochen hatte, legte im Gespräch mit dem Rhein-Ahr Anzeiger nach. Die OLG-Entscheidung „zerstöre das Vertrauen in den Rechtsstaat“. Der Jurist, der nach eigenen Angaben bereits erfolgreiche Klageerzwingungsanträge für sich verbuchen kann und der seinen Antrag in Sachen Johanna Orth eine „Meisterleistung“ nennt, lässt auch die inhaltliche Kritik des OLG nicht gelten. Die Pegelstände nicht dargestellt? „Humbug“, kontert er. Viele vom OLG geforderten Informationen hätten zudem keine Relevanz für den Fall, in dem es vor allem um die Frage gehe, ob Johanna rechtzeitig und ausreichend gewarnt worden ist.

Angebliche Warnmeldungen? Seien teils erfunden oder habe es so nicht gegeben, betont Hecken. Zwar habe die Technische Einsatzleitung (TEL) im Ahrweiler Kreishaus am 14. Juli um 19.35 Uhr über das System KATWARN eine Warnmeldung abgesetzt, Erdgeschosse an der Ahr zu meiden. Aber diese Warnmeldung sei letztlich versandet. Für Hecken steht immer noch fest, dass am Tag der Flut ein „völliges Chaos“ bei den Warnungen geherrscht habe: „Jeder hat gewarnt, wie er wollte.“ Ein mit den Gemeinden abgestimmtes Warnkonzept habe es nicht gegeben.

Wie geht es weiter?

Und wie geht es jetzt weiter? Der nächste Schritt wäre eine sogenannte Anhörungsrüge. Bis Montag, 15. Juni, haben die Eheleute Orth Zeit, einen solchen Antrag beim OLG einzureichen. Aber Hecken rechnet nicht damit, dass das Gericht seine Entscheidung selbst noch einmal korrigiert. Gleichwohl ist die Rüge zwingend erforderlich, bevor sich die Eltern Johannas mit einer Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht wenden könnten. Dort könnte etwa geprüft werden, ob das Grundrecht auf effektive Strafverfolgung verletzt wäre. Diese rechtliche Möglichkeit gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen, etwa bei Kapitaldelikten wie Mord oder bei Amtsträgerdelikten – wenn der Eindruck entstehen könnte, dass bei einem Amtsträger weniger effektiv ermittelt wurde.

Doch auch dann wäre theoretisch noch nicht Schluss, denn zu guter Letzt steht noch der Weg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen. Erst dann wäre der Rechtsweg endgültig erschöpft. Und die Frage, ob die damals 22-jährige Johanna Orth ausreichend gewarnt wurde, bevor die Wassermassen ihre Erdgeschosswohnung in der Bad Neuenahrer Jülichstraße überflutet hatten, bliebe für immer unbeantwortet.

Manfred Ruch

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