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Flutkatastrophe: Ralph und Inka Orth reichen Verfassungsbeschwerde ein

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Flutkatastrophe: Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht

Hat das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz eine Petitionsbitte an den Justizminister auf Auswechslung der eingesetzten Staatsanwälte wegen Besorgnis der Befangenheit, eingereicht von Fluthinterbliebenen am 15.04.2024, die stellvertretend auch für 135 Getötete und 777 Verletzten gestellt worden ist, verfassungsgemäß geprüft und beschieden?
Diese Frage wird jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklärt.
Ralph und Inka Orth haben heute – über ihren Bevollmächtigten, Rechtsanwalt RA, FfStR und FfVwR Christian Hecken, LL.M, LL.M. genau eine Woche nach Einleitung des Klageerzwingungsverfahrens eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Anlass ist der Umgang des Justizministeriums Rheinland-Pfalz mit einer Eingabe der Hinterbliebenen der Ahrflut. Die Betroffenen hatten den Justizminister darum gebeten, die eingesetzten Staatsanwälte auszutauschen, weil sie deren Unvoreingenommenheit anzweifelten. Diese Bitte wurde jedoch nicht als Petitionsbitte im Sinne von Art. 17 GG behandelt, sondern fälschlicherweise als Dienstaufsichtsbeschwerde behandelt. Sie wurde nach Meinung der Beschwerdeführer ohne geforderte inhaltliche Prüfung weder vom Justizminister noch vom Justizministerium ordnungsgemäß behandelt.
Den Hinterbliebenen geht es dabei um ihr Grundrecht, dass eine solche Eingabe ernsthaft geprüft wird.

Der Hintergrund:

Nach der Flutkatastrophe 2021 liefen Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung gegen den damaligen Landrat Pföhler sowie den Leiter des Katastrophenschutzes. Am 18.04.2024 stellten die Staatsanwälte die Ermittlungen ein; im Oktober 2025 bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft diese Entscheidung.

Am 27.11.2025 reichten die Hinterbliebenen eine 4208-seitige umfassende Antragsschrift beim Oberlandesgericht Koblenz ein, um die Erhebung einer Anklage zu erzwingen.
Dabei hatten die Ermittlungsbehörden mehrere anerkannte Expertenmeinungen nicht berücksichtigt, darunter:

  • Prof. Dr. Ingeborg Puppe, Strafrechtsprofessorin der Universität Bonn, die sich in einem Fachbeitrag deutlich positioniert hat.
  • Heuchemer, Kommentator im BeckOK StGB (67. Edition, Stand 01.11.2025).
  • Grosse-Wilde, Vertreter der Universität Bonn, der sich ausführlich zur strafrechtlichen Verantwortung von Amtsträgern geäußert hat.
  • Prof. Dr. Erwin Zehe, Hydrologe am KIT Karlsruhe, dessen Gutachten vom 28.06.2024 und 18.11.2024 wesentliche Hinweise zur Warn- und Gefahrenlage geben.
  • Ein ehemaliger leitender Ministerialrat des Innenministeriums Rheinland-Pfalz, Herausgeber des Katastrophenschutz-Kommentars Rheinland-Pfalz.
  • Frank Roselieb, Katastrophenforscher der Universität Kiel, der zur Krisenkommunikation und Warnkette Stellung genommen hat.

Die Strafverfolgungsbehörden hatten zudem eine vernommene Zeugin aus Bad Neuenahr-Ahrweiler ignoriert, die darüber berichtet hatte, dass die Menschen in Bad Neuenahr-Ahrweiler selbst um 22:12 Uhr noch falsch gewarnt wurden und Menschen dazu aufgerufen wurden zu Hause zu bleiben, was für diese den sicheren Tod bedeutete.

Pressemeldung Rechtsanwwalt Christian Hecken, LL.M., LL.M.

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