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Finanzhilfen für geschädigte Flächen – Antragsfrist endet im Sommer

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Finanzhilfen für geschädigte Flächen – Antragsfrist endet im Sommer

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass der Ernteausfall für das Jahr 2026 für von der Flutkatastrophe geschädigte Flächen, die bisher nicht wiederhergestellt werden konnten, ab sofort beantragt werden kann.
Ablauf Antragsfrist ist der 30. Juni 2026.
Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer werden gebeten, bei Bedarf einen Antrag für den Ernteausfall 2026 bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Untere Landwirtschaftsbehörde, zu stellen. Das entsprechende Formular steht auf der Internetseite der Kreisverwaltung Ahrweiler unter https://kreis-ahrweiler.de/landwirtschaft-weinbau/aufbauhilfen/ zum Download bereit.
Bei Fragen stehen die Kollegen der Unteren Landwirtschaftsbehörde gerne zur Verfügung:

  • Raimund Dreymüller, Telefon: 02641 / 975‑2753, E‑Mail: Raimund.Dreymueller@kreis-ahrweiler.de;
  • Kevin Raths, Telefon: 02641 / 975–321, E‑Mail: Kevin.Raths@kreis-ahrweiler.de.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: Archivbild

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