Aktiplan

Rhein-Ahr Anzeiger

Online-Magazin für Remagen + Sinzig + Bad Breisig

Aktiplan

Rhein-Ahr Anzeiger

Remagen + Sinzig + Bad Breisig + Kreis Ahrweiler
Werbung
Plakat

Festsetzung der Steuern und Abgaben für 2014

Kamerafahrt durchs Ahrtal Film auf YouTube

TOP Themen

Die Stadt Sinzig erhebt die Abgaben aufgrund der Sätze des Vorjahres, gem. § 99 Abs. 1 Nr. 2 GemO. Die Hebesätze sind weiterhin bei der Grundsteuer A auf 317 % und der Grundsteuer B auf 376 % festgesetzt. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden, für den ersten Hund 72,00 Euro, für den zweiten Hund 96,00 Euro, für jeden weiteren Hund 120,00 Euro und für gefährliche Hunde 560,00 Euro.

Gegenüber dem Kalenderjahr 2013 ist damit vorerst keine Änderung eingetreten. Auf die Erteilung von Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2014 wird verzichtet, was Ihnen im Bescheid 2013 bereits mitgeteilt wurde.

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung  gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes vom 07.08.1973 die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2014 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2013 veranlagten Höhe festgesetzt.

Außerdem wird durch diese öffentliche Bekanntmachung die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2014 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2013 veranlagten Höhe festgesetzt.

Allerdings sind Bescheide bezüglich der Grundsteuer A verschickt worden, da die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ihren Beitrag von 105 % auf 113 % erhöht hat.

Die Steuern und Abgaben sind zu den bekannten Fälligkeiten zu begleichen. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die Beiträge fristgemäß abgebucht. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes gebrauch gemacht haben, werden die Abgaben 2014 in einem Betrag am 01. Juli 2014 fällig.

Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden Änderungsbescheide erstellt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig, oder beim Kreisrechtsausschuss bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstr. 24–30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

Stadtverwaltung Sinzig

Wolfgang Kroeger

Bürgermeister

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Diesen haben wir dank der Unterstützung unserer Mitglieder und Anzeigenkunden veröffentlichen können. Wenn auch Sie uns mit 3,- € oder 6,- € monatlich fördern möchten klicken Sie auf den Link: https://www.rhein-ahr-anzeiger.de/aktiplan-abonnent-werden/

Oder unterstützen Sie uns einmalig mit einem frei wählbaren Betrag über PayPal:
https://www.paypal.com

Ähnliche Artikel

Anzeigen im Schaufenster

NEWS

Firmen im Aktiplan