Anwalt des Ehepaars Orth verbindet Anhörungsrüge mit heftiger Kritik am Oberlandesgericht Koblenz
Bad Neuenahr-Ahrweiler/Koblenz. Der juristische Streit um eine mögliche Verantwortung des früheren Landrats Jürgen Pföhler und seines damaligen Kreisfeuerwehrinspekteurs (KFI) am Tod von Johanna Orth aus Bad Neuenahr-Ahrweiler bei der Flutkatastrophe ist doch nicht zu Ende. Im Namen der Eltern der damals 22-Jährigen hat ihr Anwalt Christian Hecken eine sogenannte Anhörungsrüge beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz eingereicht. Mit diesem Schritt fordert der Anwalt das OLG auf, seine Ablehnung des Klageerzwingungsantrags zu überprüfen.
Diesen Antrag hatte Hecken im Dezember gestellt, nachdem die Staatsanwaltschaft eine Anklage gegen Pföhler und seinen KFI endgültig abgelehnt hatte. Hecken wirft der Staatsanwaltschaft vor, den Fall „nicht ausermittelt” zu haben. Angebliche Warnmeldungen seien teils erfunden oder habe es so nicht gegeben, betonte der Anwalt in dem 4208 Seiten umfassenden Klageerzwingungsantrag. Am Tag der Flut habe ein „völliges Chaos“ bei den Warnungen geherrscht.
Das OLG indes hatte Heckens Antrag Anfang Juni aus formellen Gründen zurückgewiesen. „Insbesondere fehlten im gesamten Antrag Ausführungen zu den seinerzeitigen Abläufen, den Wetterprognosen, den unterschiedlichen Pegelwerten, den Warnmeldungen und Verhaltensempfehlungen sowie den Flutgeschehnissen und ihren Ursachen“, urteilte das OLG und monierte das Fehlen einer „eigenständigen Sachverhaltsdarstellung“.
Das wollen Anwalt Hecken und Johannas Eltern so nicht stehen lassen. Mit der Anhörungsrüge gegen das OLG gehen sie einen formal wichtigen Schritt, denn nur dann ist es möglich, in diesem schier endlosen Fall noch Beschwerde bei Bundesverfassungsgericht einzulegen. Dieser Schritt dürfte immer wahrscheinlicher werden, denn dass das OLG seine Entscheidung korrigiert, damit rechnet Hecken nicht. Das Gericht sei offenbar „nicht willens und bereit, als Kontrollorgan der Staatsanwaltschaft zu fungieren”.
Hecken wiederholte im Gespräch mit dem Rhein-Ahr Anzeiger auch seine Kritik an der Ermittlungsarbeit der Koblenzer Staatsanwaltschaft. „Es wurde noch nicht einmal Johannas Handy ausgewertet”, erklärte er. Es sei somit unklar, ob Johanna tatsächlich Warnmeldungen erhalten habe. Auch die Feuerwehrleute, die angebliche Warnungen ausgesprochen hätten, seien nicht ermittelt und befragt worden. „Man kann jetzt nicht sagen, ob Anklage erhoben werden kann”, resümiert Hecken und fordert wegen hinreichenden Anfangsverdachts eine Wiederaufnahme der Ermittlungen.
Wie lange sich das OLG nun mit der Anhörungsrüge beschäftigen wird, ist unklar. Aber der Weg zum Bundesverfassungsgericht steht damit offen – und letztlich auch der Weg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Manfred Ruch
Grafik: Archiv Gottschalk, allgrafics.de























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