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Bodennutzungshaupterhebung 2014

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Bodennutzungshaupterhebung 2014
Im Zeitraum März bis Mai 2014 führt das Statistische Landesamt die
Bodennutzungshaupterhebung 2014 durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und
erfasst bei allen repräsentativ ausgewählten Betrieben unter anderem Daten über
die Bodennutzung wie:
− Anbau auf dem Ackerland
− Dauerkulturen und Dauergrünland
− Sonstige Flächen und selbstbewirtschaftete Gesamtfläche
− Erzeugung von Speisepilzen.
Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben mit einer
landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens fünf Hektar. Zum
Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe mit weniger als fünf Hektar LF, wenn
ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen
(z. B. Reben, Obst, Gemüse, Speisepilze) in bestimmtem Umfang anbauen.
Mit in Kraft treten des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie
zur Änderung weiterer Vorschriften (E‑Government-Gesetz) müssen statistische
Meldungen grundsätzlich elektronisch erfolgen.
Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren
„Agrarförderung 2014“ bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die
Angaben über die Bodennutzung größtenteils übernommen werden. Lediglich
Angaben für Gemüse und Erdbeeren sowie Dauerkulturen unter hohen Schutzabdeckungen
einschließlich Gewächshäuser müssen noch zusätzlich
nachgewiesen werden. Hierzu muss die Unternehmensnummer angegeben werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte
vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
erteilt.
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen
Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.
Ihr Statistisches Landesamt
Rheinland-Pfalz

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