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Bekanntmachung des Wahlleiters

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Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl der Ortsbeiräte – des Gemeinderats sowie für die Wahl
der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher –

 

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.
Bei der am 25. Mai 2014 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Sinzig sind 32 Ratsmitglieder zu wählen.

Bei der am 25. Mai 2014 stattfindenden Wahl der Ortsbeiräte sind

im Ortsbezirk Sinzig                                       13 Ortsbeiratsmitglieder,

im Ortsbezirk Bad Bodendorf                          9 Ortsbeiratsmitglieder,

im Ortsbezirk Koisdorf                                     5 Ortsbeiratsmitglieder,

im Ortsbezirk Franken                                     5 Ortsbeiratsmitglieder,

im Ortsbezirk Löhndorf                                    7 Ortsbeiratsmitglieder,

und im Ortsbezirk Westum                              7 Ortsbeiratsmitglieder

zu wählen.

 II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 64 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 100 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Sinzig dürfen höchstens 26 Bewerberinnen und Bewerber, in einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Bad Bodendorf dürfen höchstens 18 Bewerberinnen und Bewerber, in einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Koisdorf dürfen höchstens 10 Bewerberinnen und Bewerber, in einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Franken dürfen höchstens 10 Bewerberinnen und Bewerber, in einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Löhndorf dürfen höchstens 14 Bewerberinnen und Bewerber, in einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Westum dürfen höchstens 14 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers darf jeweils nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl der Ortsbeiräte kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Der Wahlvorschlag müssen von mindestens 60 zum Ortsbeirat des Ortsbezirks Sinzig wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Der Wahlvorschlag müssen von mindestens 40 zum Ortsbeirat des Ortsbezirks Bad Bodendorf wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Der Wahlvorschlag müssen von mindestens 25 zum Ortsbeirat des Ortsbezirks Koisdorf wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Der Wahlvorschlag müssen von mindestens 25 zum Ortsbeirat des Ortsbezirks Franken wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Der Wahlvorschlag müssen von mindestens 30 zum Ortsbeirat des Ortsbezirks Löhndorf wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Der Wahlvorschlag müssen von mindestens 30 zum Ortsbeirat des Ortsbezirks Westum wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen
möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher sind bei der dem Gemeindewahlleiter bei der Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig, einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 7. April 2014, 18.00 Uhr, ab.

V.

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens
am Freitag, dem 2. Mai 2014 , 18 Uhr,
schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.

Sinzig, den 19.02.2014

 

Wolfgang Kroeger, Wahlleiter

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