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Ausländer sollen Passpapiere überprüfen

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Elektronischen Aufenthaltstitel rechtzeitig beantragen – Persönlich bei der Kreisverwaltung erscheinen

Ausländische Bürger sollten vor einer Urlaubsreise ihre Passpapiere überprüfen. Wichtig ist der elektronische Aufenthaltstitel (eAT). Darauf weist die Kreisverwaltung Ahrweiler hin.

Der elektronische Aufenthaltstitel muss beantragt werden. Früher wurde der Titel von den Ausländerbehörden als Etikett in den Reisepass geklebt – seit 2011 gibt es ihn als Scheckkarte.

Im Karteninneren besitzt der eAT einen Chip, auf dem Informationen gespeichert sind. Dies sind biometrische Merkmale, nämlich ein Bild und, nach Vollendung des sechsten Lebensjahres, zwei Fingerabdrücke, außerdem Informationen zum Aufenthaltstitel, beispielsweise zur Erwerbstätigkeit, sowie persönliche Daten.

Die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung muss diese Daten erst aufnehmen. Im zweiten Schritt werden sie der Bundesdruckerei übermittelt. Wichtig: Alle Familienmitglieder, die einen eAT benötigen, müssen persönlich bei der Kreisverwaltung erscheinen. In der Regel kann der eAT dann in zwei bis drei Wochen abgeholt werden.

Der alte Aufenthaltstitel muss nicht zwingend umgetauscht werden. Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten ihre eingetragene Gültigkeit längstens bis 30. April 2021.

Folgende aufenthaltsrechtliche Genehmigungen werden als eAT ausgestellt:

  • Aufenthaltserlaubnis,
  • Niederlassungserlaubnis,
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (nach dem Aufenthaltsgesetz),
  • Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte (nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU),
  • Aufenthaltserlaubnis für Angehörige der Schweiz (nach dem EU-Abkommen mit der Schweiz).

Noch Fragen? Weitere Informationen zum eAT gibt es bei der Kreisverwaltung Ahrweiler. Die Telefonnummer ergibt sich aus den Anfangsbuchstaben des Nachnamens:

A – G: Joerg.Schubert@aw-online.de, Ruf 02641.975-402

H – N: Herbert.Hehl@aw-online.de, Ruf 02641.975-341

O – Z: Isolde.Kraemer@aw-online.de, Ruf 02641.975-227.

Pressemeldung der Kreisverwaltung Ahrweiler

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