Aktiplan

Rhein-Ahr Anzeiger

Online-Magazin für Remagen + Sinzig + Bad Breisig

Aktiplan

Rhein-Ahr Anzeiger

Remagen + Sinzig + Bad Breisig + Kreis Ahrweiler
Werbung
Hand in Hand Conzept

Anhaltende Hitze und Trockenheit: Kreis ruft zu nachhaltigem Umgang mit Wasser auf

Kamerafahrt durchs Ahrtal Film auf YouTube

TOP Themen

Wasserentnahme aus Gewässern mit Handschöpfgeräten zulässig, bei Verwendung von Pumpen droht Bußgeld bis zu 50.000 Euro

Aufgrund der anhaltenden Hitze- und Trockenperiode steigt auch im Kreis Ahrweiler die Nachfrage nach Trink- und Brauchwasser deutlich an. Deshalb macht die Kreisverwaltung Ahrweiler auf dieses Thema aufmerksam und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, nachhaltig mit den vorhandenen Wasser-Ressourcen umzugehen und Einsparpotenziale zu nutzen.
Schon mit einigen einfachen Handgriffen können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Wasserbedarf deutlich reduzieren und zur Schonung der vorhandenen Ressourcen beitragen:

  • Wer duscht statt badet, spart nicht nur Wasser, sondern auch Energie, die zum Aufheizen gebraucht wird;
  • Beim Händewaschen und Einseifen zwischendurch den Wasserhahn schließen beziehungsweise kaltes Wasser nutzen;
  • Beim Zähneputzen einen Zahnputzbecher, ein Glas oder ähnliches verwenden;
  • Waschmaschine und Geschirrspüler im Eco-Programm laufen lassen. Trotz der längeren Laufzeit sparen die Geräte hier am meisten Wasser und Energie;
  • Die Anlage von Niederschlagswasserbehältern, Zisternen oder anderen Wasserzwischenspeicher ermöglicht eine Bewässerung des heimischen Gartens auch in Trockenzeiten, ohne dafür Trinkwasser nutzen zu müssen;
  • In den frühen Morgen- oder späten Abendstunden gießen, damit möglichst wenig Wasser durch Sonneneinstrahlung verdunstet.

Weitere Einspartipps sind auch im Internet, beispielsweise unter www.verbraucherzentrale.de zu finden.
Bezüglich der Entnahme von Wasser aus Fließ- und Stillgewässern weist die Kreisverwaltung auf Folgendes hin: Eine Wasserentnahme mit Handschöpfgeräten, wie beispielsweise Eimer oder Gießkanne, ist grundsätzlich erlaubnisfrei zulässig. Die Verwendung von Pumpen bedarf hingegen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Wird ohne eine Erlaubnis Wasser abgepumpt, kann dies eine wasserrechtliche Unterlassungsverfügung nach sich ziehen und mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Denn die Wasserentnahme kann – insbesondere in Hitze- und Trockenperioden – dazu führen, dass sich der ohnehin schon niedrige Wasserspiegel der Flüsse und Bäche weiter absenkt und erhebliche Auswirkungen auf das Leben im und am Gewässer nach sich zieht.

Auch die Errichtung von Brunnen zur Bewässerung von Gärten setzt eine Behördenbeteiligung voraus. Eine Wasserentnahme zur Bewässerung des am eigenen Haushalt befindlichen Gartens bedarf einer Anzeige, der die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Pläne und Unterlagen beizufügen sind. Darüberhinausgehende Wasserentnahmen, etwa zu Trinkwasserzwecken oder zur Bewässerung entfernt liegender Schrebergärten, bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Zuständige Behörde ist hier die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Bild: KI

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Diesen haben wir dank der Unterstützung unserer Mitglieder und Anzeigenkunden veröffentlichen können. Wenn auch Sie uns mit 3,- € oder 6,- € monatlich fördern möchten klicken Sie auf den Link: https://www.rhein-ahr-anzeiger.de/aktiplan-abonnent-werden/

Oder unterstützen Sie uns einmalig mit einem frei wählbaren Betrag über PayPal:
https://www.paypal.com

Ähnliche Artikel

Anzeigen im Schaufenster

NEWS

Firmen im Aktiplan