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Ahrtal-Ermittlungen im Blindflug: gravierende Versäumnisse bei Aufklärung

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Ehemaliger Katastrophenschützer wirft Justiz gravierende Versäumnisse bei der Aufklärung vor

Bad Sobernheim, 22. Juli 2025 – Nach der umstrittenen Einstellung des Ermittlungsverfahrens zur Flutkatastrophe im Ahrtal fordert der Katastrophenschutzexperte Gerd Gräff eine unabhängige juristische Überprüfung durch ein Gericht. Gräff, ehemaliger stellvertretender Leiter der Katastrophenschutzabteilung im rheinland-pfälzischen Innenministerium, kritisiert insbesondere, dass zentrale rechtliche Maßstäbe nicht ausreichend berücksichtigt wurden – darunter auch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und menschenrechtliche Verpflichtungen.

Unbeachtete Rechtsgrundlagen

Laut Gräff seien im Ermittlungsverfahren weder die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum wirksamen Katastrophenschutz noch die Schutzpflichten der UN-Behindertenrechtskonvention ausreichend beachtet worden – etwa im Fall der zwölf behinderten Menschen, die im Lebenshilfehaus Sinzig starben.
Der drohende Wassereinbruch war viele Stunden vorher bekannt. Trotzdem wurde die Möglichkeit einer rechtzeitigen Evakuierung nicht ausreichend geprüft – obwohl noch in derselben Nacht in der Nähe ein Altenheim erfolgreich evakuiert werden konnte“, so Gräff.

BGH-Rechtsprechung zum Organisationsverschulden ignoriert

Besonders gravierend sei die Missachtung der BGH-Rechtsprechung zur sogenannten „vertikalen Aufgabendelegation“. Gräff verweist auf das Kölner-Stadtarchiv-Urteil: Die Gesamtverantwortung für lebenswichtige Schutzmaßnahmen dürfe nicht an Personen delegiert werden, die weder fachlich qualifiziert noch in der Lage seien, die Gefahrenlage richtig einzuschätzen.
Im Ahrtal-Fall sei die Einsatzleitung einer ehrenamtlichen Führungskraft übertragen worden – ohne ausreichende Fachkenntnisse im Hochwassermanagement oder im Umgang mit Gefahrenkarten. Dabei seien bei der zuständigen Behörde durchaus Mitarbeitende mit einschlägiger Expertise verfügbar gewesen. Die Nichtberücksichtigung dieser Ressourcen durch den Landrat stelle laut Gräff ein klares Organisationsverschulden dar.

Forderung nach unabhängiger Überprüfung

Gräff fordert, dass die Generalstaatsanwaltschaft im laufenden Beschwerdeverfahren alle bislang unbeachtet gebliebenen Aspekte – insbesondere die menschenrechtlichen Schutzpflichten sowie die BGH-Rechtsprechung – neu und umfassend würdigt.
Die strafrechtliche Aufarbeitung darf nicht an der Oberfläche enden. Der Rechtsstaat ist verpflichtet, mögliche strukturelle Versäumnisse gründlich zu prüfen – auch um zukünftige Katastrophen besser zu verhindern“, erklärt Gräff. Nur eine gerichtliche Überprüfung könne klären, ob strafbares Organisationsverschulden vorliegt.

Gerd Gräff, Ministerialrat a.D. und ehemaliger stellvertretende Leiter der Katastrophenschutzabteilung im rheinland-pfälzischen Innenministerium
Grafik: Archiv Gottschalk, allgrafics.de

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