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Ahrflut: Wer hatte das Lebenshilfehaus in Sinzig auf dem Schirm?

Mit einem Erfolg des Klageerzwingungsantrags gegen den Ex-Landrat könnte auch der dramatische Tod von zwölf Menschen mit Behinderung in Sinzig wieder in den Fokus geraten

Sinzig. Der Koblenzer Rechtsanwalt Christian Hecken gibt nicht auf. Mit seinem Klageerzwingungsantrag beim Oberlandesgericht Koblenz gegen den früheren Landrat Jürgen Pföhler und seinen damaligen ehrenamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) will er erreichen, dass gegen die beiden doch noch Anklage wegen gravierender Pflichtverstöße bei der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 erhoben wird. Der Rhein-Ahr Anzeiger berichtete ausführlich darüber.

Hecken vertritt die Eltern der damals 22-jährigen Johanna Orth aus Bad Neuenahr-Ahrweiler, die zu den 135 Todesopfern der Katastrophe zählt. Sollte seinem Antrag stattgegeben werden, könnte ein möglicher Prozess gegen den Ex-Landrat den Fokus auch auf weitere tragische Todesfälle richten – allemal wenn das Verfahren doch noch mit einer Verurteilung Pföhlers enden würde.

Lebenshilfehaus in Sinzig

Möglicherweise rückt dann auch das Lebenshilfehaus in Sinzig wieder verstärkt ins Blickfeld. Und damit die ungeklärte Kernfrage: Wie konnte es passieren, dass in dieser Behinderteneinrichtung noch am frühen Morgen des 15. Juli gegen 2.30 Uhr zwölf Menschen nach einem verzweifelten Todeskampf sterben mussten, obwohl der Scheitel der Flut viele Stunden brauchte, um von Dorsel an der oberen Ahr ins gut 60 Kilometer entfernte Sinzig zu gelangen? Auf dem Campingplatz in Dorsel waren am 14. Juli zwischen 17 und 18 Uhr die ersten Todesopfer dieser Katastrophe zu beklagen.

Mehr als acht Stunden. So lange dauert ein normaler Arbeitstag. Wie kann es sein, dass trotz dieser enormen Zeitspanne die Menschen im Lebenshilfehaus nicht rechtzeitig evakuiert wurden? Und das in einem Flusstal, das für wilde und unberechenbare Fluten durchaus bekannt war – und deren mögliche Ausmaße auf alten und neueren Hochwassergefahrenkarten gut dokumentiert sind. Schließlich hat die Ahr auch schon am 21. Juli 1804 und am 13. Juni 1910 bei extremen Überflutungen schwerste Schäden angerichtet und Menschenleben gefordert. Das Ahrtal hatte zudem erst Anfang Juni 2016 ein als Jahrhunderflut eingestuftes Hochwasser erlebt, als der Fluss nach Starkregen über die Ufer trat und erhebliche Schäden verursachte.

Hochwassergefahrenkarte des Landes Rheinland-Pfalz mit Darstellung der erwarteten Überflutungsflächen bei extremem Hochwasser (Version bis Juli 2021). Das Haus der Lebenshilfe ist mit einem orangenen Kreis mar-kiert.

Die mögliche Erklärung klingt so einfach wie fatal: Kann es sein, dass das Lebenshilfehaus in Sachen Hochwassergefahr nirgendwo wirklich auf dem Schirm war? Eine Einrichtung, die von 38 Menschen mit besonderem Schutzbedürfnis bewohnt wurde? Gerd Gräff, der frühere stellvertretende Leiter der Abteilung Katastrophenschutz im Mainzer Innenministerium, teilt diese Befürchtung – und stellt klar, wessen Aufgabe dies gewesen wäre: „Nach den Vorgaben für den Katastrophenschutz, die insbesondere im Rahmen-Alarm- und Einsatzplan Hochwasser verankert sind, sind eindeutig nicht Privatleute für die Evakuierung von Einrichtungen verantwortlich, die nur ganz selten von Hochwasser betroffen werden können (HQ extrem).“ Die Verantwortung hätte vielmehr beim Landkreis in Abstimmung mit der Stadt Sinzig gelegen.

Fehlen eines Alarm- und Einsatzplans (AEP)?

Es gab für den Katastrophenfall durchaus eine Reihe von konkreten Vorgaben und Richtlinien, die bekannt waren und an denen man sich orientieren konnte. So sieht der Rahmen-Alarm- und Einsatzplan Rheinland-Pfalz für Hochwasser aus dem Jahr 2020 bereits für Alarmstufe 4 unter anderem vor, die Bevölkerung „nach einem vorbereiteten Plan“ zu warnen sowie „vorbereitende bzw. einleitende Maßnahmen zur Evakuierung“ zu ergreifen. Vorbereiteter Plan? Der Kreis Ahrweiler sei ohne jeden Maßnahmenplan in diese Katastrophe geschlittert, übt Gräff massive Kritik. So dürfte auch beim Lebenshilfehaus kaum die Rede von „vorbereiteten Plänen“ gewesen sein. Anders ist das Drama kaum zu erklären. Das Fehlen eines solchen Alarm- und Einsatzplans (AEP) für den Kreis Ahrweiler ist denn auch einer der Hauptvorwürfe, die Gräff dem damaligen Landrat macht. Auch bei der Flut 2016 war ein solcher nicht vorhanden.

Zudem hätte am 14. Juli die Alarmstufe 4 eigentlich schon um 15.26 Uhr ausgelöst werden müssen, als die ersten pegelbezogenen Warnungen auf ein 100-jähriges Hochwasser hindeuteten, erklärt Gräff. Die Pegelprognosen in Altenahr lagen da bereits bei 5,19 Meter und wiesen sogar auf ein Extremhochwasser hin. Die Kreisverwaltung indes löste die Alarmstufe 4 erst um 17.40 aus, übernahm die Einsatzleitung, leitete jedoch keinerlei Evakuierungen ein. Dabei hatte die damalige Verbandsbürgermeisterin von Altenahr, Cornelia Weigand, im Angesicht der Katastrophe längst gefleht, die höchste Alarmstufe 5 auszulösen, den sogenannten Katastrophenfall. Sie sah vor Ort mit eigenen Augen, was da gerade passierte.

Unvollständige Informationslage in der Flutnacht

Hinzu kam noch, dass bei der Feuerwehr Sinzig wie auch anderenorts an diesem Abend offenbar lange eine unvollständige Informationslage herrschte. Für Gräff ebenfalls ein klares Versäumnis des Kreises: „Die Kreismeldestelle muss dafür sorgen, dass die Meldestellen in den Gemeinden die notwendigen Informationen bekommen, um die Bevölkerung angemessen zu warnen.“ Das hat auch Rechtsanwalt Hecken in seinem Klageerzwingungsantrag vermerkt. Nach seinen Recherchen herrschte in Sachen Warnung „völliges Chaos“ an der Ahr. „Jeder hat gewarnt, wie er wollte“, sagte der Jurist dem Rhein-Ahr Anzeiger. Dabei sei der Kreis laut Katastrophenschutzgesetz verpflichtet gewesen, ein mit den Gemeinden abgestimmtes Warnkonzept vorzuhalten.

Warnstufe 5 erst um 23.09 Uhr

Die Warnstufe 5 – den Katastrophenfall – löste die TEL in Abstimmung mit dem Landrat tatsächlich erst um 23.09 Uhr aus – und verband dies mit der Mitteilung, dass in Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig die Häuser 50 Meter links und rechts von der Ahr „derzeit evakuiert“ würden. Alle anderen Menschen sollten in ihren Häusern bleiben – also auch die Behinderten im Lebenshilfehaus – und sich „gegebenenfalls in höher gelegene Stockwerke“ begeben. Eine verhängnisvolle Botschaft mit vermutlich schrecklichen Folgen. Das Lebenshilfehaus schien demnach sicher. Es lag 250 Meter von der Ahr entfernt – und wurde dennoch überflutet. „Dieser Post hat die Menschen im Lebenshilfehaus ans Messer geliefert„, ist Gerd Gräff überzeugt.

Die Stadt Sinzig

Der Rhein-Ahr Anzeiger hat sich mit einigen Fragen auch an die Stadt Sinzig gewandt, die nach der Flut 2016 ein neues Hochwasserschutzkonzept in Auftrag gegeben hatte. Unter anderem wollten wir wissen, warum das Lebenshilfehaus bei dem im April 2021 von zwei Ingenieurbüros vorgelegten Konzept für Sinzig nicht auf einer Liste kritischer Infrastruktur stand. Zumindest ist die Einrichtung auf einer entsprechenden Karte in einem Maßnahmenplan nicht markiert – anders als etwa das Rhein-Gymnasium, das noch höher liegt als das Lebenshilfehaus, oder die Caritas-Werkstätten. Zudem stellten wir die Frage, ob es zwischen Kreis, Stadt und Lebenshilfe anderweitige abgestimmte Notfallpläne für eine eventuell notwendige Evakuierung dieser Einrichtung gegeben habe.

Die Antwort der Stadt: „Die Feuerwehr richtet sich nach dem Alarm- und Einsatzplan Hochwasser Ahr. Hieraus ergeben sich die notwendigen Maßnahmen im Einsatzfall. Warum das Lebenshilfehaus als kritische Einrichtung im Hinblick der Kritischen Infrastruktur (Kritis) nicht eingetragen ist, kann von hier aus nur bedingt beurteilt werden. Nach dem Kritis-Dachgesetz sind Einrichtungen für Senioren oder Behinderte keine kritischen Einrichtungen. Grundlagen für die vorzunehmenden Maßnahmen nach dem Alarm- und Einsatzplan sind die Pegelstände ahraufwärts. Hiernach werden die notwendigen Maßnahmen durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Einsatzprotokolle verwiesen, die Gegenstand im Untersuchungsausschuss gewesen sind.“ Die Ingenieure hatten sich demnach beim Erstellen der Karte an den bundesweiten Vorgaben für kritische Infrastruktur (Kritis) orientiert, zu denen etwa Kläranlagen, Elektrizitätswerke, Krankenhäuser oder Schulen zählen, nicht aber Senioren- oder Behindertenwohnheime wie das Lebenshilfehaus.

Das Lebenshilfehaus

Laut Fachmann Gräff hätte diese Einrichtung für beeinträchtigte Menschen dennoch als besonders schützenswerter Ort in Abstimmung zwischen Kreis und Stadt Sinzig in die Alarm- und Evakuierungspläne aufgenommen werden müssen. Dies besage die UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 11), die das Land im damaligen Paragraphen 5 Abs. 1 Nr. 4 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes umgesetzt habe. Demnach sollen bei den Alarm- und Einsatzplänen auch die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Für die dort lebenden Menschen, die sich nicht selbst helfen konnten, hätte die Evakuierung demnach bereits am Nachmittag eingeleitet werden müssen. „So haben alle anderen Kreise reagiert“, betont Gräff. Nicht so im Kreis Ahrweiler, wo es solche abgestimmten Alarm- und Einsatzpläne nicht gab.

Die Lebenshilfe selbst indes sieht bei sich keine Versäumnisse. Für den Brandfall gab es demnach Notfallpläne und auch Notfallübungen mit der örtlichen Feuerwehr. Aber: „Eine Hochwassergefahr konnte den Verantwortlichen nicht bewusst sein“, teilte die Lebenshilfe auf Nachfrage des Rhein-Ahr Anzeigers mit. Das Gelände des Lebenshilfehauses habe außerhalb der durch Landesrecht festgestellten Überschwemmungszone gelegen, auch aus der Baugenehmigung sowie dem zugrunde liegenden Bebauungsplan habe es keine Hinweise gegeben. „Aus der jüngsten Überprüfung vor der Flut 2021 durch die Kreisverwaltung wurde eine Hochwassergefahr nicht thematisiert“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Ferner sei das Gelände anlässlich der „Jahrhundertflut“ 2016 nicht tangiert gewesen. Das Fazit des Vereins: „Es bleibt dabei, dass die Lebenshilfe als Bauherr sowie Betreiber auf die staatlich-kommunalen Rettungsmaßnahmen in jener tragischen Nacht angewiesen war.

Für Fachmann Gräff steht fest: „Die Ursächlichkeit für die Toten ist darin zu sehen, dass die Kreisverwaltung ihre gesetzlichen Pflichten auch nicht annähernd erfüllt hat.“ Wie heißt es dazu im Sinziger Hochwasservorsorgekonzept, das nur drei Monate vor der Flut vorgelegt worden war: „Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes wie die Erstellung von Evakuierungsplänen, Worst-Case-Szenarien und kreisweit abgestimmten Einsatzplänen von Feuerwehr und THW sind hier besonders wichtig.“ Die Ereignisse (nicht nur) im Lebenshilfehaus haben schmerzlich gezeigt, wie richtig dieser Hinweis war.

Vollwertiges Katastrophenschutzkonzept sowie verbindliche Alarm- und Einsatzpläne für den Kreis Ahrweiler liegen immer noch nicht vor

Um so erstaunlicher ist es, dass es viereinhalb Jahre nach der Flut immer noch nicht gelungen ist, als Konsequenz aus der Flutkatastrophe 2021 ein vollwertiges Katastrophenschutzkonzept sowie verbindliche Alarm- und Einsatzpläne für den Kreis Ahrweiler vorzulegen.
Entsprechend eindringlich war jüngst der Appell der Kreistagsfraktionen von CDU, SPD und FDP an die amtierende Landrätin Cornelia Weigand.

Manfred Ruch

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