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Ahrflut: Vorsitzender der Lebenshilfe zur Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

Kamerafahrt durchs Ahrtal Film auf YouTube

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Ulrich van Bebber zur Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, die Ermittlungen gegen Landrat Dr. Jürgen Pföhler nicht wieder aufzunehmen

Juristisch kann ich die Entscheidung nicht bewerten. Politisch und moralisch ist sie für mich nicht nachvollziehbar.
Für die flutbetroffenen Menschen im Kreis Ahrweiler ist diese Entscheidung ein Schlag ins Gesicht. Viele tragen bis heute schwer an den körperlichen, seelischen und existenziellen Folgen dieser Katastrophe. Eine schonungslose und transparente Aufarbeitung wäre ein wichtiges Signal gewesen: dafür, dass das Geschehene ernst genommen wird, dass Verantwortung nicht verwischt und dass die Opfer nicht vergessen werden. Diese Chance wird nun vertan. Stattdessen entsteht der bedrückende Eindruck, dass man zur Tagesordnung übergehen und Unangenehmes unter den Teppich kehren will.

Besonders schmerzlich ist dies für die Angehörigen der 12 Menschen, die im Lebenshilfehaus ihr Leben verloren haben. Der erfahrene Katastrophenschutzexperte Gerd Gräff hat klar belegt, dass diese Menschen hätten gerettet werden können, wenn rechtzeitig gewarnt und evakuiert worden wäre. Dass dieser Punkt nun ausgeblendet wird, ist zutiefst verstörend.
Die Menschen im Ahrtal haben ein Recht auf Klarheit, Gerechtigkeit.

Presseerklärung des Vorsitzenden der Lebenshilfe Kreisvereinigung Ahrweiler e. V.
Grafik: Archiv Gottschalk, allgrafics.de

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