Entscheidung über Klageerzwingungsantrag gegen Ex-Landrat wird dauern
Ein Erfolg könnte aber auch für andere Fälle wie das Lebenshilfehaus in Sinzig bedeutsam sein
Ahrweiler/Koblenz/Sinzig. 4208 Seiten, 1.083.033 Wörter – alles binnen Monatsfrist zusammengetragen in mühevoller Tag-, Nacht- und Wochenendarbeit: Der Klageerzwingungsantrag des Koblenzer Rechtsanwalts Christian Hecken, der die Eltern des Flutopfers Johanna Orth vertritt, liegt jetzt mitsamt der kiloschweren Begründung auf dem Schreibtisch des Oberlandesgerichts (OLG) Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Richter sollen davon überzeugt werden, dass gegen den früheren Landrat Jürgen Pföhler und den damaligen Leiter der Technischen Einsatzleitung (TEL) wegen ihrer möglichen Verantwortung für den Tod von 135 Menschen bei der Ahrflut vom 14./15. Juli 2021 doch noch Anklage erhoben werden muss.
Zu Erinnerung: Genau dies hat die Staatsanwaltschaft Koblenz im vergangenen Oktober nach jahrelangen Ermittlungen gegen Pföhler abgelehnt und das Verfahren eingestellt. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz sah keinen Grund, diese Entscheidung zu revidieren. Ihrer Ansicht nach hat der Ex-Landrat zwar Fehler gemacht und Pflichten verletzt – aber eine direkte Schuld am Tod von 135 Menschen sei ihm nicht in einem einzigen Fall zweifelsfrei nachzuweisen, so die Ermittler. Eine Anklage kam für sie wegen zu geringer Aussicht auf eine Verurteilung nicht infrage. Eine Einschätzung, die Hecken nicht nachvollziehen kann. Er übt heftige Kritik an den ermittelnden Staatsanwälten, wirft ihnen unter anderem vor, wichtige Zeugen und Gutachten nicht angemessen berücksichtigt und den Hinterbliebenen große Teile der Ermittlungsakten vorenthalten zu haben. Deswegen hat er im Namen seiner Mandanten auch einen Befangenheitsantrag gegen sie gestellt.
Jetzt also ist das OLG in Koblenz am Zug. Und eines ist angesichts des umfangreichen Klageerzwingungsantrags sicher: Die Prüfung wird lange dauern. Es könnte gut sein, dass der Fall auch noch einen neuen Justizminister in Rheinland-Pfalz beschäftigen wird. Denn am 22. März wird ein neuer Landtag gewählt, und für die FDP als Teil der Mainzer Ampelregierung mit ihrem amtierenden Justizminister Philipp Fernis sieht es derzeit nicht gut aus. Die Liberalen landen in aktuellen Umfragen weit unter der Fünf-Prozent-Hürde.
Zunächst wird das OLG den Beschuldigten innerhalb einer noch festzulegenden Frist Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Angesichts der 4208 Seiten, die geprüft werden müssen, dürfte sich das hinziehen. Und Hecken rechnet bereits jetzt mit Anträgen auf Fristverlängerung – denen das OLG vermutlich stattgeben wird. „Ich gehe davon aus, dass es ein halbes bis ein Jahr bis zu einer Entscheidung dauern wird“, sagte der Koblenzer Anwalt, der sich mit dieser Art von Verfahren auskennt. Deshalb weiß er auch, wie schwierig so ein Klageerzwingungsantrag zu formulieren ist – und das unter dem Zeitdruck der Vierwochenfrist. Die Begründung muss sitzen, nachbessern geht nicht. Die Richter vom OLG werfen auch keinen eigenen Blick in die Ermittlungsakten – sie erwarten von dem Antragsteller, dass auf der Basis seiner Begründung über den Antrag entschieden werden kann.
Wie das Verfahren im Fall Pföhler letztlich ausgeht, ist offen.
Drei mögliche Entscheidungen des OLG skizzierte Hecken im Gespräch mit dem Rhein-Ahr Anzeiger:
Möglichkeit eins: Dem Antrag wird stattgegeben, die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, gegen Ex-Landrat Pföhler und den damaligen Leiter der TEL Anklage zu erheben. Das könnte im Falle eines späteren Schuldspruchs durchaus auch für andere Verfahren Folgen haben, etwa für die Untersuchung der Umstände im Lebenshilfehaus Sinzig, wo in der Flutnacht noch um 2.30 Uhr zwölf Menschen mit Behinderungen ums Leben gekommen waren – weit mehr als acht Stunden nachdem in Dorsel die ersten Todesopfer zu beklagen waren.
Das OLG könnte aber auch als zweite Möglichkeit die Staatsanwaltschaft Koblenz anweisen, neue Ermittlungen durchzuführen. Damit bliebe die Frage einer Anklage zunächst unbeantwortet.
Drittens schließlich könnte das OLG den Klageerzwingungsantrag abweisen, weil es zu dem Schluss kommt, dass die Koblenzer Staatsanwaltschaft mit der Einstellung des Verfahrens alles richtig gemacht hat und keine „vorwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit“ besteht.
Doch auch dann dürfte die „Akte Pföhler“ noch nicht geschlossen werden. Denn es bliebe zunächst noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht. Dort könnte etwa geprüft werden, ob das Grundrecht auf effektive Strafverfolgung verletzt wäre. Diese rechtliche Möglichkeit gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen, etwa bei Kapitaldelikten wie Mord oder bei Amtsträgerdelikten – wenn der Eindruck entstehen könnte, dass bei einem Amtsträger weniger effektiv ermittelt wurde.
Doch auch dann wäre theoretisch noch nicht Schluss, denn zu guter Letzt steht noch der Weg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen. Und wer wollte zweifeln, dass die Eltern von Johanna Orth mit ihrem Anwalt Christian Hecken diesen Weg bis zu Ende gehen wollen.
Dabei wird es auch immer wieder um die Frage gehen, ob die damals 22-jährige Johanna Orth ausreichend gewarnt wurde, bevor die Wassermassen ihre Erdgeschosswohnung in der Bad Neuenahrer Jülichstraße überflutet hatten. Die Eltern sind der festen Überzeugung, dass Johanna auf klare Warnungen und die Aufforderung zur Evakuierung gehört hätte – und noch leben würde.
Anwalt Hecken verweist in diesem Zusammenhang auf den Paragraphen 5 des Landeskatastrophenschutzgesetzes. Dort werde nicht nur ein Alarm- und Einsatzplan für den Landkreis gefordert, sondern auch ein mit den Gemeinden abgestimmtes Warnkonzept.
Für Hecken indes steht fest, dass am Tag der Flut ein „völliges Chaos“ bei den Warnungen geherrscht habe: „Jeder hat gewarnt, wie er wollte.“
Manfred Ruch
Grafik: Archiv Gottschalk



















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