Gräff: „Es ist alles schiefgegangen, was nur schiefgehen konnte„
Gerd Gräff, langjähriger Vize in der Abteilung Katastrophenschutz im Landesinnenministerium, hält das Ende der Flut-Ermittlungen gegen den damaligen Landrat Jürgen Pföhler für falsch. Auch sein Gutachten stützt den jetzt eingereichten Klageerzwingungsantrag.
KOBLENZ/SINZIG. Welche Verantwortung trägt der frühere Landrat Jürgen Pföhler mit seinem damaligen ehrenamtlichen Kreisfeuerwehrinspekteur an den 135 Todesopfern und 777 Verletzten bei der Ahrflut vom 14./15. Juli 2021? Diese Frage wird jetzt doch ein Gericht beschäftigen. Anwalt Christian Hecken, der die Eltern des Flutopfers Johanna Orth (22) vertritt, hat beim Oberlandesgericht erwartungsgemäß einen Klageerzwingungsantrag eingereicht. Denn die Nebenkläger wollen die Entscheidung der Koblenzer Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen, die jüngst als Ergebnis ihrer mehrjährigen Ermittlungen eine Anklage gegen Pföhler abgelehnt hatte.
Für die ermittelnde Staatsanwaltschaft Koblenz und die Generalstaatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz, die die Entscheidung geprüft hat, stand zwar außer Zweifel, dass der frühere Landrat des Kreises Ahrweiler seine Pflichten als oberster Katastrophenschützer nicht erfüllt hat, aber eine ursächliche Schuld am Tod von 135 Menschen? Oder auch nur an einem der Todesopfer? Das sei ihm nicht zweifelsfrei nachzuweisen, begründeten die Staatsanwälte ihre Entscheidung vor vier Wochen. Es ist aus ihrer Sicht auch nicht sicher, dass eine frühere Warnung der Bevölkerung im Laufe des Abends oder eine frühzeitige Evakuierung den tragischen Verlauf der Ereignisse verhindert hätte. Ihr Fazit: Das Ausmaß der Katastrophe sei für niemanden absehbar gewesen.
4208 Seiten umfassender Klageerzwingungsantrag
Mit einem 4208 Seiten umfassenden Klageerzwingungsantrag an das OLG Koblenz will Hecken dies widerlegen. Er stützt sich dabei auf mehrere Gutachten renommierter Wissenschaftler und Experten, die allesamt eine Einstellung des Verfahrens als unvertretbar und fachlich falsch bewertet haben. Darunter sind unter anderem die Bonner Strafrechtsprofessorin Prof. Ingeborg Puppe, der Karlsruher Hydrologe Prof. Erwin Zehe, des Kieler Katastrophenschutzforschers Frank Roselieb sowie der frühere Leitende Ministerialrat im Mainzer Innenministerium, Gerd Gräff. Mit Letzterem sprach der Rhein-Ahr Anzeiger.
Gräff war stellvertretender Leiter der Abteilung Katastrophenschutz im Mainzer Innenministerium
Gräff weiß wovon er spricht. Schließlich war er mal stellvertretender Leiter der Abteilung Katastrophenschutz im Mainzer Innenministerium, hat zwei Kommentare zum Brand- und Katastrophenschutzrecht in Rheinland-Pfalz herausgegeben und war Gutachter für den Flut-Untersuchungsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz. Die abschließende Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz hat Gräff zwar nicht wirklich überrascht, gleichwohl hält er sie für nicht akzeptabel. Die Staatsanwaltschaft habe bei den Ermittlungen „von Anfang an eine falsche Richtung eingeschlagen„, kritisiert Gräff die Koblenzer Anklagebehörde.
Wie meint er das? Ist es denn nicht tatsächlich so, dass an diesem Abend ein Unheil über die Menschen an der Ahr kam, dessen Ausmaß trotz tagelanger alarmierender Wetterwarnungen niemand vorhersehen konnte, wie die Staatsanwaltschaft erklärte? Mussten nicht angesichts dieser unfassbaren Dimensionen alle Bemühungen der Technischen Einsatzleitung (TEL) in einem Kellerraum des Kreishauses am Ende vergebens bleiben? War der Kreis Ahrweiler also einem unvorhersehbaren Schicksal mit 135 Todesopfern weitgehend ausgeliefert – Fehler hin, Fehler her? Was konnte denn die TEL überhaupt noch machen, um zu helfen?
Das sind die falschen Fragen, findet Gräff – und verweist auf die übrigen, ebenfalls von der Extremlage betroffenen Kommunen in der Eifel und der Region Trier. Dort habe es nur einen entscheidenden Unterschied zu Ahrweiler gegeben: Sie waren vorbereitet, ihre Landräte und Oberbürgermeister griffen aktiv in das Krisenmanagement ein.
Setzten Koblenzer Ermittler falsche Prioritäten?
Die Koblenzer Ermittler hätten ihren Blick nach Ansicht des Katastrophenschutz-Experten nicht so sehr auf die Stunden vor und während des Dramas am 14./15. Juli richten dürfen – sie hätten zunächst eine ganz andere Frage in den Blick nehmen müssen: Welche offiziellen gesetzlichen Vorschriften, fachlichen Vorgaben und Maßnahmenpläne gab es, um sich auf ein solches Ereignis angemessen vorzubereiten? Und was davon hatte der Landkreis Ahrweiler tatsächlich umgesetzt, um sich für dieses Katastrophen-Szenario zu rüsten? Daran müssten sich die Ermittlungen orientieren, forderte Gräff auch in mehreren privaten Gutachten zur Flutkatastrophe. Zudem hätten die Vorgaben des Bundesgerichtshofs berücksichtigt werden müssen, wonach bei Hochwasser umfassende Warnmaßnahmen einzuleiten sind, sobald erkennbar wird, dass eine Lage unbeherrschbar wird. Nach seiner Einschätzung war das bereits am frühen Abend der Fall – als Altenahr teilweise in den Fluten verschwand und sogar die Feuerwehr vor den Wassermassen fliehen musste.
Gräff: „Alle Details über die Gefahren an der Ahr waren bekannt„
Sein Fazit ist eindeutig. „Alle Details über die Gefahren an der Ahr waren bekannt„, sagt Gräff und verweist unter anderem auf mehrere Workshops der 2014 gegründeten Hochwasserpartnerschaft Ahr in der Vergangenheit, die teils unter Leitung von Landrat Pföhler stattfanden. Es gab zudem aktuelle Hochwasserkarten und entsprechende Bemessungspegel, die das Ausmaß der möglichen Gefahren deutlich machten – wenn man denn diese Karten lesen konnte.
3,70 Meter am Pegel Altenahr – das war das Maß für ein HQ100, also ein Hochwasserereignis, das statistisch einmal in 100 Jahren stattfindet. Zum Vergleich: Der Pegelstand bei dem Hochwasser im Juni 2016 lag bei 3,71 Metern. Für ein Hochwasser der Marke HQextrem wurde damals ein Pegelstand in Altenahr von 4,15 Metern angenommen. Was in diesem Fall zu tun ist? Näheres dazu hätte man etwa dem 2020 veröffentlichten Rahmen-Alarm- und Einsatzplan des Innen- und Umweltministeriums für Starkregenereignisse gefunden, die durch besonders gefährliche, weil extrem schnell steigende Wasserstände gekennzeichnet sind. So, wie es auch im Ahrtal der Fall war. „Alle Kommunen bekamen damals einen Leitfaden mit Einsatzhinweisen für Starkregen“, betonte Gräff im Gespräch mit dem Rhein-Ahr Anzeiger. „Sie wurden auf alles hingewiesen.„
Sandsäcke statt Evakuierung
Davon spürte man zunächst wenig im Verlauf dieses dramatischen 14. Juli 2021 – trotz mehrtägiger Vorwarnungen in diversen Wetterdiensten und sogar verschärften Hinweisen aus dem Ausland. Doch allerspätestens um 15.26 Uhr hätte sich das ändern müssen, urteilt Gräff. Da lag die Prognose des Landesumweltamtes für den Pegel Altenahr schon bei unvorstellbaren 5,19 Metern. Ein solches Hochwasser hatte das Ahrtal noch nicht erlebt. Zu diesem Zeitpunkt hätten zwingend alle Pläne zur Warnung und Evakuierung der Bevölkerung anlaufen müssen – wenn es denn diese auf Kreisebene überhaupt gegeben hätte. Das ist einer der zentralen Vorwürfe, die Gräff an den damaligen Landrat Pföhler richtet: Der Kreis Ahrweiler habe für einen solchen Katastrophenfall – abgesehen von der Ausgabe von Sandsäcken und der Alarmierung überörtlicher Kräfte – keinerlei Maßnahmen vorbereitet.
Für Gräff steht fest: Der entscheidende Fehler lag im Kreis selbst. In Altenahr war ab 15.26 Uhr klar, dass höchste Gefahr droht – die Einsatzkräfte wussten genau, was diese Pegelprognose bedeutet, betont der Experte. Doch in der Kreisverwaltung reagierte niemand. Die damalige Verbandsbürgermeisterin Cornelia Weigand flehte gegen 16.18 Uhr um die Ausrufung der höchsten Alarmstufe (Katastrophenfall) – ohne Erfolg.
Erst nach 23 Uhr wurde er schließlich festgestellt, doch da war die Katastrophe schon nicht mehr aufzuhalten und jede Chance auf eine rechtzeitige Evakuierung verspielt.
Gegen 21 Uhr wurde die Pegel-Prognose für Altenahr auf unfassbare sieben Meter angehoben. „Das war Weltuntergang„, sagt Gräff. Doch die tödliche Sturzflut rollte weiter durchs Ahrtal, ohne dass die Menschen an der unteren Ahr davon wussten oder davor gewarnt worden wären. Und das, obwohl bereits viele Stunden zuvor ahraufwärts in Dorsel die ersten Menschen gestorben waren und Videos von fortgeschwemmten Autos, Wohnwagen und anderen schweren Gegenständen in sozialen Netzwerken kursierten. Schon am frühen Abend stoppte die Feuerwehr Koblenz wegen der starken Strömung des Einsatz von Tauchern, gegen 22 Uhr liefen die Brücken in Bad Neuenahr über. Da endlich rang man sich im Kreishaus durch und rief die höchste Alarmstufe aus. Oder besser gesagt: Man wollte sie ausrufen. Denn der einzige in der Technischen Einsatzleitung, der dieses System bedienen konnte, war zunächst nicht erreichbar.
Waren Ehrenamtliche Kräfte in der TEL unzureichend ausgebildet?
Experte Gräff fasst sich angesichts einer solch „hanebüchenen Organisation“ an den Kopf und wirft dem damaligen Landrat nicht nur verspätetes Ausrufen von Alarmstufen vor. Auch seien die ehrenamtlichen Kräfte in der TEL nach den Feststellungen des Flut-Untersuchungsausschusses unzureichend ausgebildet gewesen. So habe offenbar auch niemand in der TEL das Modulare Warnsystem MoWas bedienen können, mit dem Warnmeldungen auf möglichst vielen Wegen – unter anderem auch über Radio – hätten verbreitet werden können. Es habe viele Telefonate zwischen der TEL in Ahrweiler und der Integrierten Leitstelle in Koblenz gegeben. Keiner aus der TEL habe um Auslösung des MoWas-Alarms gebeten. Das von der TEL genutzte System KATWARN hingegen erreichte an dem Abend schätzungsweise gerade mal 10 Prozent der betroffenen Bevölkerung.
Erneut verging so wertvollste Zeit. Zeit, die den Rettern davon lief. Erst um 23.17 Uhr wurde die Warnmeldung des Kreises mitsamt einem Evakuierungsaufruf öffentlich verbreitet – und sie könnte zudem schlimmste Folgen gehabt haben. Denn die Evakuierung bezog sich lediglich auf einen Korridor von 50 Metern links und rechts der Ahr, während alle anderen Bewohner in ihren Häusern bleiben sollten.Wer die Flut erlebt hat, weiß wie lächerlich diese grob geschätzte Angabe war.
Lebenshilfehaus Sinzig
Gräff geht sogar noch weiter. „Dieser Post hat die Menschen im Lebenshilfehaus ans Messer geliefert„, ist er überzeugt. Denn die Einrichtung liegt rund 250 Meter entfernt von der Ahr – eine trügerische Sicherheit. Zwölf Bewohner sollte dieser Umstand das Leben kosten. Dabei hätten laut Schulbuch förmliche Evakuierungsmaßnahmen des Lebenshilfehauses bereits bei einer Prognose für ein HQ50 vorbereitet werden müssen, erklärt Gräff. In Baden-Württemberg etwa werden bei einem Hinweis auf ein HQ50 besonders gefährdete Objekte vorsorglich evakuiert.
Aber war allen Beteiligten überhaupt klar, dass das Lebenshilfehaus auf jeden Fall zu den gefährdeten Objekten bei einem Starkregenereignis gehörte? Beim Landkreis war diese Einrichtung ganz offensichtlich nicht auf dem Schirm.
Aber auch ein Blick auf das Sinziger Hochwasserschutzkonzept, das im April 2021 von zwei Ingenieurbüros als Antwort auf die Flut im Juni 2016 vorgelegt wurde, offenbart Überraschendes. Denn dem sehr detaillierten Konzept war auch eine Liste kritischer Infrastruktur in Sinzig beigefügt, zum Beispiel die Caritas-Werkstätten oder das Rhein-Gymnasium. Was laut Gräff auf dieser Liste dagegen fehlte, war das Lebenshilfehaus. Für ihn steht allerdings fest, dass die Einrichtung für beeinträchtigte Menschen allein schon nach der UN-Behindertenrechtskonvention als besonders schützenswerter Ort galt und deshalb in Abstimmung zwischen Kreis und Stadt Sinzig in Alarm- und Evakuierungspläne hätte aufgenommen werden müssen.
Zu den fatalen Ereignissen des Abends führte vermutlich auch eine zeitweise Rücknahme der Pegel-Prognosen gegen 19.09 Uhr. Die Wetterprogramme hatten errechnet, dass sich das Regentief von der Ahr weg bewegte – was vermutlich viele Rettungskräfte und vor allem auch die Technische Einsatzleitung im Keller des Kreishauses erst einmal aufatmen ließ. In Bad Bodendorf dagegen ließ sich der Wehrführer davon nicht beirren und arbeitete weiter, als habe es diese Teil-Entwarnung nicht gegeben. In dem Stadtteil starb niemand in den Fluten.
Später Einsatz der Bundeswehr
Auch der späte Einsatz der Bundeswehr wirft Fragen an den früheren Landrat auf. In allen andern betroffenen Kreisen in RLP saßen Vertreter der Bundeswehr frühzeitig in der TEL – in Ahrweiler nicht. Offiziell wurde sie erst gegen 21 Uhr angefordert. Zur Einordnung: Im Kreis Ahrweiler starben 135 Menschen, in allen anderen betroffenen Kreisen in RLP starb ein Mensch. Deswegen wirft Gräff dem früheren Landrat Pföhler nicht nur in diesem Fall Tatenlosigkeit vor. Denn es gebe eine klare Verantwortlichkeit: „Seit 1981 war Katastrophenschutz eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.„
Das hat sich nach der Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 geändert. Es gibt mittlerweile eine Fachaufsicht durch das neue Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz und klare Weisungsbefugnisse.
Und dass die Einsatzkräfte der Technischen Einsatzleitung und der Ahrweiler Landrat an den Fortbildungen in der Katastrophenschutzschule des Bundes so gut wie nicht teilnahmen, wird es so wohl auch nicht mehr geben. Dabei ist die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung ausgerechnet in Bad Neuenahr-Ahrweiler angesiedelt.
Urteil des Experten Gräff zum Katastrophenschutz im Kreis Ahrweiler
Das abschließende Urteil des Experten Gräff zum Katastrophenschutz im Kreis Ahrweiler ist jedenfalls niederschmetternd: „Es ist alles schiefgegangen, was nur schiefgehen konnte.“ Vielen mutigen Helferinnen und Helfer von Feuerwehr, Rettungskräften und Bundeswehr sei es zu verdanken, dass es nicht noch schlimmer kam. Sie hätten unter Einsatz ihres eigenen Lebens dafür gesorgt, dass bei dieser Flut nicht noch weitere Dutzende oder gar Hunderte Menschen ums Leben gekommen seien.
Staatsanwaltschaft Koblenz
Die Staatsanwaltschaft Koblenz indes fand keine überzeugenden Argumente, die eine Anklage gegen den früheren Landrat gerechtfertigt hätten.
Doch mit dem Klageerzwingungsantrag ist die „Akte Dr. Jürgen Pföhler“ noch nicht endgültig geschlossen. Außerdem hat Nebenkläger-Anwalt Hecken einen Befangenheitsantrag gegen die ermittelnden Staatsanwälte gestellt. So seien unter anderem große Teile der Ermittlungsakten im Ermittlungsverfahren den Angehörigen vorenthalten worden. Die Hinterbliebenen fordern zudem ein Einschreiten der Bundespolitik. Das Justizministerium Rheinland-Pfalz agiere „kopf- und führungslos“ und zerstöre nachhaltig das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Manfred Ruch

























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