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Ahrflut Aufbauhilfen für Unternehmen: Antragsfrist endet

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Noch bis zum 30. Juni 2026 können Anträge auf Wiederaufbauhilfen bei der ISB gestellt werden

Der Aufbau stellt die betroffenen Kommunen, Privatleute, Vereine und insbesondere viele lokale Unternehmen im Kreis Ahrweiler auch weiterhin vor große Herausforderungen.

Um unter anderem auch den Wiederaufbau von Unternehmen zu fördern, haben der Bund und die Länder den Nationalen Wiederaufbaufonds ins Leben gerufen. 2023 konnten Landrätin Cornelia Weigand und die flutbetroffenen Bürgermeister gemeinsam eine Fristverlängerung um drei Jahre erwirken. Zum 30. Juni 2026 endet die Frist zur Antragstellung auf Wiederaufbauhilfen nun endgültig.

„Wir möchten die Unternehmen auf diesem Wege noch einmal ermutigen, die Möglichkeit der Antragstellung zu nutzen – nach dem 30. Juni 2026 wird es nicht mehr möglich sein!“, betont Landrätin Weigand.

Gestellt werden können die Förderanträge im Online-Verfahren bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unter www.isb.rlp.de, Stichwort „Unwetterhilfen“.

Hilfe rund um die Aufbauhilfen für Unternehmen bieten die Kammernan:
Sie beraten bei der Antragstellung, zu Fragen hinsichtlich möglicher Härtefallregelungen oder der Kombination von Versicherungsleistungen mit den staatlichen Aufbauhilfen.

Handwerkskammer Koblenz
Tel.: 0261 / 398–251
E‑Mail: beratung@hwk-koblenz.de
Web: www.hwk-koblenz.de/Hochwasserhilfe

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Grafik: Archiv Gottschalk

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