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Ahrflut: Aufbauhilfen für private Wohngebäude und Hausrat – Antragsfrist endet am 30. Juni

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Anträge auf Wiederaufbauhilfen nur noch bis zum 30. Juni 2026 möglich

Bis zum 30. Juni 2026 können weiterhin Anträge auf Wiederaufbauhilfen gestellt werden. Nach diesem Termin ist eine Antragstellung dann nicht mehr möglich!

Das Land Rheinland-Pfalz empfiehlt daher allen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben: Reichen Sie Ihren Antrag auf Wiederaufbauförderung rechtzeitig ein – wir unterstützen Sie gerne dabei.

Wie stelle ich einen Antrag auf Wiederaufbauhilfen?

Privatpersonen können ihre Anträge für Hausrat und private Gebäude weiterhin digital über das zentrale Antragsportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unter www.isb.rlp.de/unwetterhilfen stellen. Dort finden Sie auch ausführliche Informationen zur Antragstellung, Ausfüllhinweise sowie Hinweise zum Abruf der Fördermittel. Weiterführende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Wiederaufbauseite des Landes (https://wiederaufbau.rlp.de/haeufige-fragen/aufbauhilfen-fuer-private).

Für eine Antragstellung genügt eine eigene Schadensaufstellung. Das erforderliche Gutachten kann nachgereicht werden.

An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?

Für Rückfragen von Privatpersonen ist die ISB unter Tel. 06131 6172–1444 oder per
E‑Mail an aufbauhilfe@isb.rlp.de erreichbar.

Zusätzlich bietet die ISB für Privatpersonen Beratungen vor Ort im Ahrtal an. Die Termine der ISB-Beratungstage werden auf der genannten Internetseite sowie in den lokalen Amts- und Bekanntmachungsblättern veröffentlicht.

Kann ich Wiederaufbauhilfen auch dann beantragen, wenn ich versichert war?

Ja, wie bisher können Sie auch Fördergelder aus der Aufbauhilfe beantragen, wenn Sie versichert waren. Dies gilt, wenn die Versicherungsleistung nicht alle Kosten abdeckt, die über die Aufbauhilfe förderfähig sind.
Ein Antrag kann bereits gestellt werden, wenn die Verhandlungen mit dem Versicherer noch andauern oder Leistungen noch nicht vollständig ausgezahlt wurden.

Ist starkregen- oder hochwasserangepasstes Bauen förderfähig?

Ja, Privatpersonen können auch weiterhin ihren starkregen- oder hochwasserangepassten Wiederaufbau fördern lassen.
Die Möglichkeit der Förderung einer starkregen- und hochwasserangepassten Bauweise besteht immer dann, wenn Sie von der Flut betroffen waren.
Diese Fördermöglichkeiten gelten auch im Hinblick auf die Hochwasserwerte, die Anfang 2026 veröffentlicht werden (sogenanntes HQ100 validiert).
Dies gilt auch, wenn der ursprüngliche Flutschaden bereits vollständig von der Versicherung reguliert wurde oder die Regulierung andauert und nun ergänzend Hochwasseranpassungen vorgenommen werden sollen. Einen entsprechenden Antrag können Sie bis Ende der Antragsfrist bei der ISB einreichen.

Sie haben bereits einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt und möchten nun nachträglich noch zusätzliche Maßnahmen zum hochwasserangepassten Bauen umsetzen?

Bei bereits beantragten, bewilligten, in Bau befindlichen oder fertiggestellten Bauvorhaben können solche Maßnahmen über einen Mehrkostenantrag, auch noch nach Ende der Antragsfrist, nachträglich beantragt und ergänzt werden, sofern diese nicht den Rückbau bereits verbauter Bauteile bedingen.

Ihre mögliche Betroffenheit bei künftigen Hochwasser- und Starkregenereignissen können Sie unter folgenden Seiten des Landes nachvollziehen:

Hochwasser:

https://sgdnord.rlp.de/themen/wiederaufbau-ahr. Dort finden Sie auch aktuelle Berechnungen von Wasserständen, die sich bei einem hundertjährlichen Hochwasser (sogenanntes HQ100validiert) einstellen.

Starkregen:

https://wasserportal.rlp-umwelt.de/auskunftssysteme/sturzflutgefahrenkarten.

Reichen Sie jetzt Ihren Antrag ein – wir unterstützen Sie gerne dabei.

Pressemeldung Ministeriums der Finanzen RLP
Grafik: Archiv Gottschalk

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