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Abbrennen von Martinsfeuern

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Pressemitteilung

Abbrennen von Martinsfeuern
Auch in diesem Jahr weist die Stadt Sinzig, als Ordnungsbehörde ausdrücklich daraufhin, dass bei den Martinsfeuern ausschließlich unbelastete und unbehandelte Hölzer bzw. Grünschnitt verbrannt werden dürfen.

Das Verbrennen von imprägniertem oder lackiertem Holz stellt einen Straftatbestand dar und wird seitens der Kriminalpolizei verfolgt. Die Polizeiinspektionen im Kreis Ahrweiler werden im Rahmen ihrer Streifenfahrten auf entsprechende Ablagerungen an den Martinsfeuern achten und ggfs. die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Wir bitten um Beachtung!

Stadtverwaltung Sinzig

Fachbereich Ordnung und Soziales

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