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21,4 Millionen Euro aus Sondervermögen für Feuerwehrhaus mit Sportlerheim Ahrweiler

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Feuerwehr Ahrweiler erhält 21,4 Millionen Euro für Leuchtturmprojekt

Innenminister Michael Ebling hat dem Bürgermeister der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Landkreis Ahrweiler), Guido Orthen, einen Förderbescheid in Höhe von insgesamt 21,4 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ überreicht. Gefördert wird der Neubau des Feuerwehrhauses mit integriertem Sportlerheim in Ahrweiler. Im Rahmen des Termins übergab der Minister dem Bürgermeister zudem ein Schreiben aus dem Bereich des Städtebaus. Auch für die Landrätin des Landkreises Ahrweiler, Cornelia Weigand, hatte der Minister eine Inaussichtstellung aus der Kommunalentwicklung mitgebracht.

„Mit dem Wiederaufbau des Feuerwehrhauses setzt die Kommune ein starkes Zeichen für die öffentliche Sicherheit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Zukunft des Ehrenamts. Das neue Gebäude soll den aktuellen Anforderungen an eine moderne Feuerwehr gerecht werden und im Untergeschoss auch ein zeitgemäßes Sportlerheim beherbergen. Es ist eines der herausragenden Leuchtturmprojekte des Ahrtals“, sagte Innenminister Ebling bei der Bescheidübergabe.

Das Feuerwehrhaus in Ahrweiler war bei der Flutkatastrophe stark beschädigt worden. Ein Wiederaufbau am bisherigen Standort ist aus hochwassertechnischen Gründen nicht sinnvoll. Daher soll der Ersatzneubau gemeinsam mit dem ebenfalls von der Flut betroffenen Sportlerheim des Ahrstadions auf der anderen Seite der Ahr, am Standort des ehemaligen Ahr-Stadions, entstehen.

Mit dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ von Bund und Ländern werden Mittel zur Beseitigung der durch den Starkregen und das Hochwasser vom 14. und 15. Juli 2021 entstandenen Schäden bereitgestellt. Auf dieser Grundlage wurden bislang für die Wiederherstellung der allgemeinen kommunalen Infrastruktur in Rheinland-Pfalz Förderungen in Höhe von über 1 Milliarde Euro aus dem Aufbauhilfefonds bewilligt.

Über den Förderbescheid aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ hinaus informierte Minister Ebling die Stadt zudem über eine wichtige Entscheidung im Bereich der Städtebauförderung: Der Förderzeitraum der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Altstadtkern Ahrweiler“ wird um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Das entsprechende Schreiben überreichte der Minister dem Bürgermeister persönlich. „Durch die Verlängerung des Förderzeitraums erhält die Stadt die Möglichkeit, im Rahmen der Städtebauförderung weitere Förderanträge in Bezug auf die Gesamtmaßnahme zu stellen. Gemeinsam ermöglichen Aufbauhilfefonds und Städtebauförderung eine besonders zukunftsgerichtete und nachhaltige Erneuerung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler“, so der Minister.

Auch der Landkreis Ahrweiler profitiert von weiteren Entwicklungsperspektiven. Landrätin Cornelia Weigand erhielt von Minister Ebling ein Schreiben zur Inaussichtstellung von Fördermitteln in Höhe von 315.000 Euro für die Erstellung eines Kreisentwicklungskonzepts. „Integrierte Entwicklungsprozesse stärken Kommunen und Kooperationsräume im interkommunalen Wettbewerb, indem sie die Handlungsfähigkeit bei komplexen Herausforderungen und gesellschaftlichem Wandel erhöhen. Nach dem akuten Wiederaufbau ist nun ein guter Zeitpunkt, um neue Impulse zu setzen und einen zukunftsgerichteten Leitrahmen für die weitere Entwicklung des Landkreises zu erarbeiten“, so der Minister.

Der Fokus des Kreisentwicklungskonzepts liegt auf konkret umsetzbaren und kommunal steuerbaren Themen, etwa der interkommunalen Kooperation zur Effizienzsteigerung oder gemeinsamen Ansätzen zur Anpassung an den Klimawandel. Der Landkreis hat nun bis zum 30. April 2026 Zeit, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

Pressemeldung Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Grafik: Archiv Gottschalk, allgrafics.de

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